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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 105/2022 vom 21.02.2022
FA Wind: Newsletter 1/2022 – Ausgabe Februar 2022
Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat ihren Newsletter 1/2022 – Ausgabe Februar veröffentlicht. Neben weiteren Themen enthält diese Ausgabe folgende Schwerpunkte:
- Analyse zur Entwicklung der Windenergie 2021
Im Jahr 2021 gab es nur einen moderaten Aufwärtstrend für den Windenergieausbau. Der Brutto Zubau blieb unterhalb der Zwei-Gigawatt-Schwelle. Nach Abzug der stillgelegten Anlagen erreichte der Netto-Zuwachs lediglich 1.670 Megawatt. Genehmigt wurden 2021 bundesweit rund 4.030 MW Windenergieleistung – ein Drittel mehr gegenüber 2020. Jede vierte Anlage davon ist in Schleswig-Holstein geplant. Die mittlere Generatorleistung der neu zugelassenen Windturbinen erreichte 4,65 MW.
- Rundbrief Windenergie und Recht
Im Rahmen des 20. Runden Tisches Windenergie und Recht am 15. Dezember 2021 wurden erneut aktuelle Urteile rund um die Windenergie diskutiert. Die Ergebnisse sind im Rundbrief 3/2021 zusammengefasst. Alle Entscheidungsbesprechungen sind zudem auf der Website der FA Wind in einer Datenbank zur Rechtsprechung zu finden. Der Rundbrief erscheint dreimal jährlich und kann kostenfrei über diesen Link abonniert werden.
- Umfrage zu Luftverkehr und Windenergie
Der Bundesverband WindEnergie führte in Zusammenarbeit mit der FA Wind im November 2021 eine Branchen-Umfrage zu Windenergieprojekten durch, die aufgrund von Drehfunkfeuern oder militärischen Belangen blockiert bzw. verzögert werden. Die Erhebung ergab ? gegenüber der letzten Umfrage im Jahr 2019 ? einen deutlichen Rückgang der durch Drehfunkfeuer (sog. VOR und DVOR) bedingten Genehmigungshemmnisse.
Der Newsletter erscheint regelmäßig mit wichtigen Informationen zur Windenergie an Land und enthält aktuelle Berichte sowie Hinweise rund um wissenschaftliche, politische, rechtliche und technische Neuigkeiten. Er kann unter www.fachagentur-windenergie.de (Rubrik: Veröffentlichungen / Newsletter) kostenlos abonniert werden.
Az.: 20.1.4.1-002/001 ste