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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 789/2020 vom 04.12.2020
FA Wind: Rundbrief Windenergie und Recht 3/2020 veröffentlicht
Die Fachagentur Wind an Land hat ihren Rundbrief Windenergie und Recht 3/2020 veröffentlicht. In dem Rundbrief werden insbesondere folgende Gerichtsurteile besprochen:
In der aktuellen Ausgabe findet sich eine Besprechung des EuGH-Urteils zu zwingenden Abständen zwischen Wohnbebauung und Windenergienutzung in Polen. Im Hinblick auf mögliche landesgesetzliche Abstandsvorgaben auf Grundlage des § 249 Abs. 3 BauGB in seiner neuen Fassung ist das Urteil auch für die Bundesrepublik von Bedeutung – auch wenn es nicht alle Fragestellungen ganz eindeutig zu klären scheint. Darüber hinaus haben wir eine Entscheidung des OVG Koblenz zu Anforderungen an die Bekanntmachung der Planoffenlegung und zum Zielabweichungsverfahren, eine Entscheidung des OVG Lüneburg zur Konzentrationszonenplanung und ein Urteil des VG Koblenz zur Wirkung landesrechtlicher Abstandsvorgaben mit aufgenommen.
Zum Thema Artenschutz enthält der Rundbrief ein Urteil des VGH München zum Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung im Verfahren der Bauleitplanung und einen Beschluss des OVG Lüneburg zum Umfang der Alternativenprüfung im Ausnahmeverfahren.
Mit der Konkurrenz von Windenergieanlagen hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Juni dieses Jahres befasst – auch dieses Urteil ist im Rundbrief besprochen. Zudem hat der VGH Mannheim seine Rechtsprechung zur Konzentrationswirkung bestätigt; das OVG Koblenz hat zu den Voraussetzungen für die Annahme einer „Störung der Funktionsfähigkeit“ einer radargestützten elektronischen Luftkampfübungsanlage geurteilt.
Als letzte Entscheidung ist ein Urteil des BGH zur Definition eines Netzengpasses sowie zu den Voraussetzungen eines entschädigungspflichtigen Einspeisemanagements in diesen Rundbrief mit aufgenommen.
Der Rundbrief ist unter folgendem Link abrufbar: Rundbrief Windenergie und Recht 3/2020 (fachagentur-windenergie.de)
Az.: 20.1.4.1-002/001