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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 551/2011 vom 11.11.2011
Fachkonferenz "Aktuelle Gesetzesinitiativen in NRW"
Das Landeskabinett hat mit den Entwürfen für ein Klimaschutzgesetz NRW und für ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zwei wichtige Gesetzesinitiativen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, zu denen der Städte- und Gemeindebund NRW zusammen mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW und der VKU-Landesgruppe NRW eine Fachkonferenz am 08.11.2011 in Düsseldorf durchgeführt hat.
Herr Dr. Janning, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe NRW, konnte 90 Teilnehmer zu der Konferenz begrüßen und führte in die Thematik ein, bevor Herr Dr. Dahlen, Referatsleiter im MKUNLV das geplante Klimaschutzgesetz vorstellte. Sein Powerpoint-Vortrag kann im Mitgliedsbereich des Internetangebotes des Städte- und Gemeindebundes NRW unter der Rubrik Fachinfo/Service, Fachgebiete, Umwelt/Abfall und Abwasser, Klimaschutz abgerufen werden. Anschließend stellte Rudolf Graaff, Beigeordneter des StGB NRW die Sichtweise der Kommunen und kommunalen Unternehmen dar. Dabei wandte er sich gegen die Absicht der Landesregierung, Klimaschutzziele vorrangig als Ziele der Raumordnung festzulegen.
Darüber hinaus forderte er, von einer Verpflichtung der Städte, Kreise und Stadtwerke zur Aufstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten abzusehen. Auch die jetzt im Regierungsentwurf gewählte Verordnungsermächtigung, wonach die Rechtspflicht zur Aufstellung der Konzepte erst mit in Krafttreten der Verordnung begründet werde, würde zu Unsicherheit bei Kommunen führen, da unklar sei, ob jetzt in Aufstellung befindliche Klimaschutzkonzepte anerkannt würden oder nicht. Herr Graaffs Vortrag ist ebenfalls unter der o.g. Rubrik des Intranetangebotes des StGB NRW abrufbar. In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der neben Herrn Dr. Janning, Herrn Dr. Dahlen und Herrn Graaff auch Herr Dr. Görtz aus der Stadt Düsseldorf sowie Herr Paschedag, Staatssekretär des MKUNLV teilnahm, stellte Herr Paschedag eine Regelung in Aussicht, die sicherstelle, dass Klimaschutzkonzepte, die vor dem in Krafttreten der Rechtsverordnung aufgestellt würden, von der Rechtspflicht zur Erstellung der Konzepte ausgenommen würden. Dies müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden.
Nach der Mittagspause befasste sich die Konferenz mit dem geplanten Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, das zunächst von Frau Deling, Referatsleiterin im MWEBWV vorgestellt wurde. Ihr Vortrag kann im Mitgliedsbereich des Internetangebotes des StGB NRW unter der Rubrik Fachinfo/Service, Fachgebiete, Bauen und Vergabe, Vergabe abgerufen werden.
In seiner Erwiderung ging Herr Dr. Kuhn, erster Beigeordneter des LKT NRW, auf die aus Sicht der Kommunen und kommunalen Unternehmen belastenden Regelungen ein. Der Gesetzesentwurf löse einen überzogenen Administrativ- und Kostenaufwand aus, der auch im Rahmen eines Konnexitätsausgleichs kaum vollständig erfasst werden könne. Außerdem würde die Einbeziehung kommunaler Unternehmen in seinen Anwendungsbereich zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Stadtwerken führen. Sein Vortrag kann ebenfalls unter der o. g. Rubrik des Internetangebotes des StGB NRW abgerufen werden.
An der anschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Herrn Moraing, Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe NRW, nahmen neben Frau Deling und Herrn Dr. Kuhn auch Herr Raphael, Beigeordneter des Städtetages NRW und Herr Dr. Horzetzky, Staatssekretär im MWEBWV teil. In der Diskussion machte Herr Dr. Horzetzky deutlich, dass von der kommunalen Seite erhobene Forderungen wie eine Anhebung des Schwellenwertes auf 50.000,- € oder die Konzentration von Umwelt- und Sozialkriterien auf relevante Beschaffungsvorgänge nunmehr im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen werden müssten.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass entsprechende Gespräche geführt würden. Herr Moraing schloss die Veranstaltung mit der Anregung an alle Konferenzteilnehmer, sich wegen der befürchteten Belastungen durch das neue Tariftreue- und Vergabegesetzangesichts des aktuellen Gesetzgebungs-verfahrens ebenfalls an ihre jeweiligen Landtagsabgeordneten zu wenden.
Az.: II gr-ko