Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 309/2017 vom 12.04.2017

Fachkonferenz "Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) laden ein zur Fachkonferenz im Rahmen des gleichnamigen Forschungsprojekts „Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte — Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden“. Die Tagung findet am 17.05.2017 in der Multihalle im Herzogenriedpark, Max-Joseph-Str. 66, 68167 Mannheim statt.

Ziel der Konferenz ist es, als Bestandteil des Forschungsprojekts die qualitative Landschaft der Gestaltungsbeiräte in Deutschland und ihren Mehrwert anhand von Erfahrungen aus der Praxis genauer zu untersuchen. Dabei werden die Ebenen Kommunikation und Beteiligung sowie Image- und Standortmarketing ebenso betrachtet wie Stadtgestaltung und Alltagsarchitektur. In diesem Sinn hat die gesamte Fachkonferenz einen Arbeitscharakter: Interaktive Workshops laden zu einem intensiven Erfahrungsaustausch ein, ausgesuchte Fallbeispiele bilden die Landschaft der Gestaltungsbeiräte ab.

In Deutschland sind zurzeit ca. 130 Gestaltungsbeiräte eingerichtet. Länderspezifisch ist die Verteilung sehr unterschiedlich. Etwa 50 % der Beiräte tagen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Baukultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu deren Gelingen viele Akteure auf der Ebene der Kommunen beitragen. Gestaltungsbeiräte sind ein wichtiges Instrument, um Baukultur im öffentlichen Diskurs, in den Verhandlungen zwischen öffentlicher Hand, privaten Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verankern. Sie tragen dazu bei, dass konkrete Bauvorhaben in einem frühen Stadion verbessert werden und damit die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.

Anmeldung zu der Fachkonferenz bis zum 05.05.2017 per E-Mail an constanze.ackermann@studio-stadt-region.de oder telefonisch unter Tel. 089-2441033-17. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Az.: 20.1.4.14-001/001 gr

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