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StGB NRW-Mitteilung 185/2001 vom 20.03.2001
Fachkonferenz Outsourcing im Kulturbereich
Outsourcing die Hinausverlagerung von Leistungen aus der Kommunalverwaltung wird in Deutschland intensiv diskutiert und praktiziert. Bereits seit langem werden Hilfsfunktionen wie etwa Reinigungs- oder Druckereileistungen aus dem Kernbereich der Kommunalverwaltung hinausverlagert. Inzwischen geschieht Outsourcing aber auch auf der Leistungsebene von Fachfunktionen, etwa beim Veranstaltungsmanagement oder Tagungsorganisation. Zum Teil werden aber auch ganze Einrichtungen wie Museen und soziokulturelle Zentren und in einem Fall das gesamte Aufgabengebiet des Kulturbereichs in privatrechtlicher Form geführt.
Welche Auswirkungen Outsourcing-Entscheidungen auf wirtschaftliche und qualitative Ziele haben, ist häufig Gegenstand von z.T. kontroversen Diskussionen im Vorfeld solcher Entscheidungen. Über rechtliche und vor allem kulturpolitische Auswirkungen auch hinsichtlich der Steuerungsfähigkeit gibt es noch zu wenig Informationen.
Der Deutsche Städtetag, die KGSt und der Landschaftsverband Rheinland wollen jetzt in einer Fachkonferenz am 3. und 4.4.2001 in Bergisch-Gladbach die unterschiedlichen Blickwinkel auf dieses Thema bündeln und kontrovers diskutieren. Neben Fallbeispielen werden dabei in Arbeitsgruppen die Themenbereiche "Geltendes Recht Inspiration für Outsourcing?", "Qualitätsmanagement und Kundenorientierung: Was bringt die Verselbständigung von Kultureinrichtungen für Bürger?" sowie "Steuerung von privatisierten Leistungen und Bereichen" abgehandelt.
Die Fachkonferenz richtet sich Kulturdezernenten/-innen, Leiter/-innen von Kultureinrichtungen, Führungskräfte der Kommunalverwaltungen, aber auch Mitglieder von Räten und Kreistagen. Nähere Informationen bei: Elvira Balbasus, KGSt Seminare & Kongresse, Tel. 0221/37689-84, Fax. 0221/37689-89, E-Mail Elvira.Balbasus@kgst.de.
Az.: IV/2-435