Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 143/2001 vom 20.02.2001

Fachseminar Abfallgebühren

Die Erhebung kommunaler Abfallgebühren stellt die Städte, Gemeinden und Landkreise ständig vor neue Problemfelder. So stellt sich die Frage, ob zukünftig eine Grundgebühr eingeführt werden muß, um bei zurückgehenden Abfallmengen eine gerechte Verteilung der Kosten der Abfallentsorgung überhaupt noch gewährleisten zu können. Auch die Frage der Querfinanzierung der Kosten der Biotonne wird in der Rechtsprechung immer noch kontrovers beurteilt. Daneben tragen sich viele Kreise mit dem Gedanken, Grundgebühren für ihre Entsorgungsanlagen einzuführen, um dem Wegbrechen der Abfallmengen aus Industrie- und Gewerbebetrieben entgegenzuwirken.

Vor dem Hintergrund dieser vielschichtigen Problemlagen veranstaltet die Dienstleistungs- GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW zwei Fachseminare zur Erhebung kommunaler Abfallgebühren. Ziel des Fachseminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Problemfelder der Städte, Gemeinden und Landkreise im Zusammenhang mit der Erhebung von Abfallgebühren aufzuarbeiten, Lösungen aufzuzeigen und Problemstände zu diskutieren. Das Fachseminar findet am

Mittwoch, den 20. Juni 2001 und am

Donnerstag, den 06. September 2001

in der Geschäftsstelle des StGB NRW

Kaiserswerther Straße 199/201, 40474 Düsseldorf

statt.

Die Veranstaltung dauert von 10.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Das Seminar richtet sich nicht nur an Mitarbeiter von Städten und Gemeinden, sondern insbesondere auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltungen sowie an Rats- und Kreistagsmitglieder sowie sachkundige Bürger.

Im einzelnen ist folgender Seminar-Ablauf vorgesehen:

10.00 Uhr Begrüßung

10.05 Uhr Aktuelle Problemfelder der Erhebung kommunaler Abfallgebühren in den Städten und Gemeinden

Einzelthemen:

- Der gebührenrechtliche Inanspruchnahmetatbestand

- Gebührenschuldnerschaft von alten und neuem Grundstückseigentümer,

Mietern/Pächtern

- Aktuelle Rechtsprechung zur Grundgebühr (§ 6 Abs. 3 Satz 3 KAG NRW, § 9 Abs. 2 Satz 6 LAbfG NRW)

-Einheitsgebühr/Sondergebühr

-Ausgleich von Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen (§ 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW)

-Abrechnung von Fremdleistungen

-Aktuelle Rechtsprechung zu den wirksamen Anreizen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LAbfG NRW)

-Querfinanzierung von Abfallentsorgungsteilleistungen z.B. für

Sperrmüll und Biomüll (§ 9 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz LAbfG NRW)

-angemessener Gebührenabschlag für Eigenkompostierer (§ 9 Abs. 5

Satz 7 LAbfG NRW)

Referent: Hauptreferent Dr. jur. Queitsch StGB NRW

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Die Erhebung von Abfallgebühren/-entgelten durch die Kreise

Einzelthemen:

- Die Erhebung einer Grundgebühr für die Benutzung von

Abfallentsorgungsanlagen des Kreises

-Abrechnungsfähigkeit von Überkapazitäten/Leerkosten

-Differenzierte Gebührensätze für die Inanspruchnahme der

Entsorgungseinrichtung des Kreises

- Abrechnung von Planungskosten, Kosten nicht verwirklichter

Abfallanlagen

-Abfallgebührenerhebung bei zurückgehenden Abfallmengen

-Anreize zur Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen

im Rahmen der Kreisdeponie-/MVA-Gebühren

Referentin: Referentin Dr. jur. Rühl, Landkreistag NRW

ca. 15.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt in Höhe von 250,00 DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Sobald die Anmeldung vorliegt, wird eine Rechnung mit der Bitte gestellt, den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der StGB NRW Dienstleistungs-GmbH zu überweisen (bitte nicht vorher überweisen). Nach Eingang der Seminargebühr wird eine Teilnahmebestätigung zugesandt. Sollten die Teilnahme am Seminar rückgängig gemacht werden müssen, wird bei Eingang der Absage bis 4 Wochen vor dem Seminardatum keine Stornogebühren erhoben. Bei Absagen nach der 4-Wochen-Frist wird 50 % des Unkosten-Beitrags erhoben. Bei Absagen nach 8 Tagen vor dem Seminartag ist eine Stornogebühr von 100 % des Unkostenbeitrags zu entrichten.
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornogebühren.

Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248), bei Fragen zum Programm erreichen Sie Herrn Hauptreferenten Dr. Peter Queitsch unter der Telefon-Nr. 0211/4587-237.

Az.: II/2

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