Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 144/2001 vom 20.02.2001

Fachseminar "Bodenschutz- und Altlastenmanagement

Im Jahr 1998 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz, im Jahr 2000 das Landesbodenschutzgesetz als Ausführungsgesetz des Landes NRW in Kraft getreten. Für viele Städte, Gemeinden und Landkreise stellt sich die Frage, wie das neue Bodenschutzrecht in der kommunalen Alltagspraxis anzuwenden ist. Dabei geht es nicht um die Frage der Altlastensanierung. Vielmehr fragt sich auch, ob und inwieweit die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei Kinderspielplätzen oder der Versickerung von Regenwasser nach § 51 a Landeswassergesetz NRW zu beachten ist und wie das Bodenschutzrecht im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW am

Montag, 29. Oktober 2001 und

Dienstag, 30. Oktober 2001

in der Geschäftsstelle des StGB NRW

Kaiserswerther Straße 199/201, 40474 Düsseldorf

Fachseminare zum Thema "Bodenschutz- und Altlastenmanagement in der kommunalen Praxis". Auf dieser Veranstaltung werden durch u.a. durch Vertreter des Umwelt- und Bauministeriums des Landes NRW die maßgeblichen Eckpunkte des Bodenschutzrechtes auf Bundes- und auf Landesebene und die Verzahnung mit dem kommunalen Aufgabenspektrum dargestellt. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und endet ca. um 15.45 Uhr.

Im einzelnen ist folgender Semiarablauf vorgesehen:

9.30 Uhr Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

Referent: Hauprtreferent Dr. jur. Queitsch (StGB NRW)

10.00 Uhr Bodenschutz- und Altlasten-Sanierungspflichten nach dem Bundesbodenschutzgesetz

Referent: Hauptgeschäftsführer Dr. Schink, Landkreistag NRW

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10.45 Uhr Instrumente des Landesbodenschutzgesetzes NRW

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Referent: Leitender Ministerialrat Düwel, MUNLV NRW

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11.15 Uhr Kaffeepause

11.30 Uhr Erfassung von Altlasten und Folgemaßnahmen nach dem Bodenschutzrecht

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Referent: Ministerialrat Dr. Fehlau, MUNLV NRW

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12.00 Uhr Mittagessen

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13.00 Uhr Die Anwendung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung in der kommunalen Praxis (z.B. bei Kinderspielplätzen, bei der Versickerung von Regenwasser nach § 51 a LWG NRW)

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Referent: Ministerialrat Dr. König, MUNLV NRW

13.45 Uhr Anforderungen an Sachverständige in Bodenschutz- und Altlastenfragen

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Referentin: Ministerialrätin Valenti (MUNLV NRW)

14.10 Uhr Die Umsetzung der Vorgaben im Bundes- und Landesbodenschutz-gesetz in der Praxis der unteren Bodenschutzbehörden

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Referentin: Referentin Dr. jur. Rühl , Landkreistag NRW

14.45 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr Berücksichtigung von Bodenschutz und Altlasten in der Bauleitplanung

Referentin: Ministerialrätin Heidtfeld-Hagelgans (Bauminsterium NRW)

15.45 Uhr ca. Ende der Veranstaltung

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Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt in Höhe von 250,00 DM zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Sobald die Anmeldung vorliegt, wird eine Rechnung mit der Bitte gestellt, den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der StGB NRW Dienstleistungs-GmbH zu überweisen (bitte nicht vorher überweisen). Nach Eingang der Seminargebühr wird eine Teilnahmebestätigung zugesandt. Sollten die Teilnahme am Seminar rückgängig gemacht werden müssen, wird bei Eingang der Absage bis 4 Wochen vor dem Seminardatum keine Stornogebühren erhoben. Bei Absagen nach der 4-Wochen-Frist wird 50 % des Unkosten-Beitrags erhoben. Bei Absagen nach 8 Tagen vor dem Seminartag ist eine Stornogebühr von 100 % des Unkostenbeitrags zu entrichten.
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornogebühren.

Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung oder zur Rechnungslegung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587-248), bei Fragen zum Programm erreichen Sie Herrn Hauptreferenten Dr. Peter Queitsch unter der Telefon-Nr. 0211/4587-237.

Az.: II/2

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