Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 570/2002 vom 05.09.2002

Fachseminar Bodenschutz- und Altlastenmanagement

Das Thema Bodenschutz ist in den Jahren 2001 und 2002 erneut in den Vordergrund gerückt. Dabei geht es insbesondere um die Fragen der Berücksichtigung des Bodenschutzes im Rahmen der Aufstellung von Flächenutzungs- und Bebauungsplänen und um die aktuell diskutierte Frage der Zukunft Klärschlammverwertung. Vor allem die Frage der Klärschlammverwertung im Landschaftsbau und in der Landwirtschaft wird zur Zeit auf der Bundesebene und in allen Bundesländern kontrovers diskutiert. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage, welche Verwertungsmethoden als zukunftsfähig angesehen werden können (z.B. Klärschlammvererdung, Klärschlamm-Vergärung, Klärschlamm-Verbrennung). Daneben stellen sich auf im Vollzug des Bodenschutzrechts vielfältige Fragen. Hierzu gehören Abgrenzungsfragen zu anderen Rechtsmaterien, die Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und die Umsetzung von Bodenschutz- und Altlastensanierungspflichten in der Praxis. Schließlich ist zum 1.8.2002 in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten in Kraft getreten (SV-BodAltlVO NRW), welche Anforderungen an Sachverständige und ihre Zulassung regelt und zukünftig die Auswahl von Sachverständigen zur Beurteilung von Altlasten im Bauleitplanverfahren erleichtern wird.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW am Dienstag, 19. November 2002 in Duisburg das Fachseminar "Bodenschutz- und Altlastenmanagement in der kommunalen Praxis". In der Veranstaltung werden u.a. durch Vertreter des Umwelt- und Bauministeriums des Landes NRW die maßgeblichen Eckpunkte des Bodenschutzrechtes auf Bundes- und auf Landesebene und die Verzahnung mit dem kommunalen Aufgabenspektrum dargestellt. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und endet um 16.15 Uhr.

Der Tagungsbeitrag beträgt 130,-- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Tagungsunterlagen und ein Mittagessen sowie Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

9.30 Uhr Begrüßung

9.35 Uhr Aktuelle Abgrenzungsfragen des Bundesbodenschutzrechts zu anderen Rechtsbereichen

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Referent: Hauptreferent Dr. jur. Queitsch (StGB NRW)

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10.15 Uhr Bodenschutz- und Altlastensanierungspflichten nach dem Bodenschutzrecht und ihre Umsetzung in der Praxis

Referentin: Frau Dr. jur. Rühl (Landkreistag NRW)

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11.15 Uhr Kaffeepause

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11.30 Uhr Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Folgemaßnahmen

nach dem Bodenschutzrecht

Referent: Ministerialrat Dr. Fehlau (MUNLV NRW)

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12.00 Uhr Mittagspause

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13.00 Uhr Neue Regelungen zu Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG ( u.a. die neue Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten in NRW)

Referent: Amtsrat Rapp (MUNLV NRW)

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13.45 Uhr Regelungen zum Auf- und Einbringen von Materialien in und auf den

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Boden ( z.B. Klärschlammverwertung)

Referent: Oberregierungsrat Ortseifen (MUNLV NRW)

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14.30 Uhr Kaffeepause

14.45 Uhr Berücksichtigung von Bodenschutz und Altlasten in der Bauleitplanung

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Referentin: Ministerialrätin Heidtfeld-Hagelgans (Bauministerium NRW)

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15.30 Uhr Die Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes im Bereich der Planungen (u.a. Gebietsentwicklungspläne, Bauleitplaunng, Muster-Schutzgebiets-Verordnungen)

Referent: Ministerialrat Dr. König (MUNLV NRW)

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16.15 Uhr ca. Ende der Veranstaltung

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Das Fachseminar ist an kommunale Mitarbeiter in den Stadt/-Gemeinde und Kreisverwaltungen gerichtet, die sich mit den Bereichen Bodenschutz, Baurecht und Abwasserbeseitigung beschäftigen. Zum anderen richtet sich das Seminar auch an Rats- und Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger. Ziel des Fachseminars ist es, die rechtlichen Vorgaben für den Bodenschutz in der kommunalen Alltagspraxis unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsvorgaben systematisch darzustellen, Problemstände zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten.

Für jeden Teilnehmer ist ein Seminarentgelt von 130,-- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke sind in dem Seminarentgelt enthalten. Für etwaige Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Matthews (Tel.: 0211/4587 248).

Az.: II qu/g

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