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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 725/2024 vom 25.10.2024
Fachseminar Hochwasserschutz III und Haftungsvermeidung
Die Kommunal Agentur NRW veranstaltet am 03.12.2024 in Köln das Fachseminar „Das Hochwasserschutzgesetz III und die Änderung des Baugesetzbuches im Lichte der Klimaanpassung und kommunalen Haftung“. Mit dem Hochwasserschutzgesetz III möchte der Bund den Hochwasser- und Überflutungsschutz durch Änderungen im Wasserhausgesetz des Bundes (WHG) weiter voranbringen. Parallel soll mit einer großen Novelle zum Baugesetzbuch der Hochwasser- und Überflutungsschutz in der Bauleitplanung gestärkt werden. Das am 01.07.2024 in Kraft getretene Bundes-Klimaanpassungsgesetz regelt zudem ein Entsiegelungsgebot für öffentliche Flächen (§ 8 Abs. 3 BKlAnG). Die Nationale Wasserstrategie des Bundes (März 2023) favorisiert parallel das sog. „Schwammstadtprinzip“. In dieser Gemengelage der gesetzlichen Änderungen und Anforderungen stellt sich die Frage, wie eine Haftung der Stadt bzw. Gemeinde in dem ihr zugewiesenen umfangreichen Pflichtenkatalog vermieden werden kann.
Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung kann und soll dem Hochwasser- und Überflutungsschutz ein wichtiger Stellenwert beigemessen werden. Dieser Stellenwert kann laut der aktuellen Rechtsprechung sogar zur Folge haben, dass die bauliche Nutzung von unbebauten Grundstücken im Rahmen einer Überplanung grundlegenden Änderungen unterworfen sein kann. Laut dem OVG NRW besteht außerdem eine Kapazitätsanpassungspflicht, wenn ein öffentlicher Kanal nicht ausreichend groß dimensioniert ist. Alternativ kann als Schutz vor Überschwemmungen und Überflutungen durch Starkregen aber ebenso der Bau und Betrieb von Notversickerungsanlagen in öffentlichen Grünanlagen, unterirdischen Regenwasserspeicheranlagen, zusätzlichen Ableitungsgräben oder sonstigen Notwasserwegen in Betracht gezogen werden. Insbesondere bei zusätzlichen Versickerungsmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen ist eine Frage, ob derartige Anlagen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen und wann eine Einzäunung erforderlich ist, um keine Gefahr für insbesondere Kinder darzustellen. Daneben können zusätzlich Eigen- und Objektschutzmaßnahmen auf privaten Grundstücken in Erwägung gezogen werden, wozu unter anderem auch die Rückhaltung von Niederschlagswasser auf privatem Grundstück und dessen dosierte Einleitung in das öffentliche Kanalnetz gehören kann.
Mit dem Fachseminar erhalten die Teilnehmenden einen grundlegenden und kompakten Überblick zu den aktuell angelaufenen Gesetzesänderungen (Änderung des WHG, Änderung des BauGB), rechtlichen Haftungsgrundlagen und der aktuellen Rechtsprechung. Mit der Darstellung des Haftungsrahmens für Kommunen soll es ermöglicht werden, Haftungsfälle in der Praxis zu vermeiden. Zugleich werden mögliche Finanzierungsinstrumente, z. B. über die Niederschlagswassergebühr erläutert.
Anmeldungen zu dem Fachseminar können unter www.kommunalagentur.nrw (Rubrik: Aktuelles & Termine - Unterrubrik: Veranstaltungen) vorgenommen werden.
Az.: 24.1.1 qu