Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 510/2004 vom 24.06.2004

Fachseminar zum neuen Baugesetzbuch 2004

Die Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW veranstaltet am 29.7.2004 in Duisburg ein Fachseminar zum neuen Baugesetzbuch 2004. Das Seminar dauert von 9.30 bis ca. 13.00 Uhr. Die Neufassung des Baugesetzbuchs erfolgt durch das sog. Europarechtsanspassungsgesetz Bau (EAG Bau). Die Gesetzesänderung wurde nötig zum Vollzug der sog. Plan-UP-Richtlinie der EU (Richtlinie 2001/42/EG der EU vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Amtsblatt der EU Nr. L 197 S. 30). Geändert wird vor allem das Recht der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne). Zugleich hat der Bundesgesetzgeber die Gelegenheit wahrgenommen, auch andere, nicht durch das EU-Recht veranlasste Änderungen des BauGB vorzunehmen.

Nachdem der Bundestag das EAG Bau am 30.4.2004 einstimmig beschlossen hat, hat nun auch der Bundesrat am 11.6.2004 zugestimmt. Das Gesetz wird deshalb am 20.7.2004 in Kraft treten und muß von den Kommunen unverzüglich angewendet werden.

Das Fachseminar soll den kommunalen Mitarbeitern die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern. Es ist auch für Stadträte und Gemeinderäte geeignet.

Schwerpunkte des Seminars sind:
• Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie in nationales Recht;
• der neue Umweltbericht, den alle neuen Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) von der Entwurfsbegründung an enthalten müssen;
• Neuregelungen bei der Sicherung der Bauleitplanung;
• Besonders wichtig ist die Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen während des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen insbesondere bei Vorranggebieten für Windenergieanlagen;
• Veränderungen bei den §§ 34 und 35 BauGB;
• vereinfachte Umlegung;
• die soziale Stadt;
• Überleitungsvorschriften.

Referenten:
• Dipl.-Ing. Wolfgang E. Züll, Techn. Beigeordneter a.D., Sankt Augustin
• Beigeordneter Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann, Städte- und Gemeindebund NRW
• Hauptreferent Gundolf Bork, Städte- und Gemeindebund NRW

Im Tagungsbeitrag von 90,-- Euro zzgl. gesetzl. MWSt. sind auch eine ausführliche Tagungsmappe, Pausengetränke und das Mittagessen enthalten. Unterlagen für die Anmeldung zum Fachseminar erhalten Interessenten von der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebunds NRW, Kaiserswerther Str. 199-201, 40474 Düsseldorf; Tel.: 0211/4587-248 (Frau Matthews); Telefax: 0211/4587-211; E-Mail: ursula.matthews@kommunen-in-nrw.de.

Az.: II

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