Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 654/2015 vom 29.09.2015

Fachtagung zu Wohnraum für Flüchtlinge

Angesichts der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen ist der Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge in NRW hoch. Ihre dauerhafte und erfolgreiche Integration hängt eng mit der Unterbringung in den Wohnquartieren zusammen. Daher ist es das langfristige Ziel der Kommunen, dezentrale Wohnquartiere auch für Flüchtlinge und Asylsuchende zu schaffen.

Bereits im Dezember 2014 hat die NRW.BANK das Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ aufgelegt, welches gezielt Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützt (siehe Schnellbrief Nr. 114 vom 25.06.2015 für StGB NRW-Mitgliedskommunen). Zusätzlich hat die NRW-Landesregierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das sowohl wohnungswirtschaftliche Investoren sowie private und kommunale Wohnungsunternehmen als auch Kommunen als Bauherren bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Dafür hat das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) im Ministerialblatt (MBl. NRW, Nr. 18, Seite 417 f.) am 16.07.2015 die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) erlassen (siehe oben Schnellbrief Nr. 114).

Diese Fördermöglichkeiten werden auf einer Fachtagung des „Bündnisses für Wohnen“ am 23.10.2015 vorgestellt. Des Weiteren werden Lösungsansätze für die kurzfristige Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge präsentiert. Die Fachtagung „Mehr Wohnraum für Flüchtlinge — Neue Strategien — Neue Wege“ findet am Freitag, 23.10.2015, 10.00 bis 13.00 Uhr im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), Springorumallee 20, 44795 Bochum, statt.

Weitere Einzelheiten können dem Programm entnommen werden, das im Mitgliedsbereich des Internetangebotes des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinfo & Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Wohnraumförderungsgesetz heruntergeladen werden kann. Anmeldungen sind bis zum 14.10.2015 per E-Mail an Frau Marion Schmidt (marion.schmidt@mbwsv.nrw.de) möglich.

Az.: II gr-ko

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