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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 279/2019 vom 21.05.2019
Fachtagung zum Altlasten- und Bodenschutzrecht
Der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) veranstaltet am 26.06.2019 in Hattingen die Fachtagung "Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht".
Das Flächenrecycling ist von zentraler Bedeutung für die Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeentwicklung sowie die grüne Infrastruktur. Daher befasst sich die diesjährige AAV-Fachtagung im Vormittagsteil mit Fragen der Flächenverfügbarkeit für Kommunen und der Verwirklichung von Potentialen zur Wiedernutzbarmachung sowie möglichen Hemmnissen, die bei der Mobilisierung vorgenutzter Flächen auftreten. Im Rahmen von Flächenrecyclingprojekten kann es in der Praxis zu Eingriffen in Natur und Landschaft kommen, z. B. weil sich auf einer Brachfläche eine seltene Art angesiedelt oder aber schützenswerte Vegetation gebildet hat. Diese Eingriffe gilt es entweder planerisch zu bewältigen oder aber unter Beachtung der durch die Flächenrecyclingmaßnahmen eintretenden Verbesserung der Gesamtsituation (zumindest anteilig) zu kompensieren. Der im Zusammenhang mit der Aufbereitung vorgenutzter Flächen anfallende Bodenaushub und Bauschutt kann und sollte im Rahmen des rechtlich Zulässigen vor Ort verwertet werden, um die Wirtschaftlichkeit von Aufbereitungsmaßnahmen zu erhöhen. Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Verwertung werden zum Abschluss des Vormittagsteils der Fachtagung erörtert.
Der Nachmittagsteil der AAV-Fachtagung Recht befasst sich mit strittigen Rechtsfragen des Bodenschutzrechts und nimmt aktuelle Entwicklungen sowie Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Altlastenbearbeitung ergeben, zum Anlass, konkrete Rechtsfragen detailliert zu beleuchten. In jüngerer Zeit kommt in der Praxis u. a. der Frage der Haftung von Gesellschaften, insbesondere sog. Limited-Gesellschaften, eine wachsende Bedeutung zu, der im Hinblick auf die Inanspruchnahmemöglichkeiten durch die Bodenschutzbehörden nachgegangen werden soll. Im Anschluss hieran wird die bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit beim Einsatz von PFC-haltigen Löschschäumen unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die kommunale Haftung beleuchtet. Die Fachtagung behandelt außerdem die sich aus Anlass der Datenschutzgrundverordnung ergebenden rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit den im Auftrag der Bodenschutzbehörden in NRW erforderlichen Nacherhebungen zu Altlastenkatastern auftreten können.
Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umwelt- und Rechtsämtern, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros.
Vertreter/innen von AAV-Mitgliedern (Land, Kommunen sowie freiwillige Mitglieder der Wirtschaft) können kostenlos teilnehmen.
Die Tagung findet im LWL - Industriemuseum Henrichshütte Hattingen, Werksstraße 31 – 33, 45527 Hattingen statt.
Anmeldungen sind auf der AAV-Homepage unter dem nachfolgenden Link möglich. Andere Anmeldungen kann der AAV aus Gründen des Datenschutzes nicht akzeptieren.
Az.: 25.1.2-005/001 gr