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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 62/2023 vom 03.01.2023
Fachtagung zum neuen Mietspiegelrecht
Vor rund einem halben Jahr ist das Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ist dadurch die Erstellung eines Mietspiegels verpflichtend geworden. Mit der Mietspiegelverordnung hat der Gesetzgeber zudem den rechtlichen Rahmen konkretisiert, innerhalb dessen eine rechtssichere Mietspiegelerstellung erfolgen soll. Er verknüpft damit die Erwartung, zukünftige Mietspiegelerstellungen und ihre Anwendung durch die Mietvertragsparteien sowie die Rechtsprechung zu erleichtern und zu stärken.
Das Echo über die neuen Regelungen ist in der Fachwelt immer noch gespalten. Und auch in der Praxis wirft der neue Rechtsrahmen weiterhin viele Fragen bei der Umsetzung auf.
Diesen Fragen widmet sich die folgende Veranstaltung:
Das neue Mietspiegelrecht: Erfahrungen, Herausforderungen, Praxis-Tipps
am 27. Februar 2023, 13.00 bis 17.00 Uhr,
live in Berlin oder online
Die Tagung bietet Vorträge von renommierten Expertinnen und Experten, Erfahrungsaustausch und praktische Hinweise für die Umsetzung der aktuellen rechtlichen Vorgaben.
Zu den Referenten gehören unter anderem:
- Professor Dr. Ulf P. Börstinghaus, Richter am Amtsgericht Dortmund a.D.
- Dr. Michael Clar, Soziologe
- Sebastian Klöppel, Referent für Wohnungswesen, Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag
- Thorsten Hühn, Bereichsleiter Öffentliche Auftraggeber bei der FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt
- weitere angefragte Fachleute aus Ministerien, Mieter- und Vermieterverbänden und der Rechtsprechung als Impulsgeber und Teilnehmer einer Podiumsdiskussion.
Teilnehmende können sich in die Veranstaltung einbringen und bei der Anmeldung Fragen und Aspekte nennen, die idealerweise in die Veranstaltung einfließen sollten.
Die Tagung ist kostenfrei.
Weitere Informationen, Kontakt und Anmeldung unter: https://fub.iges.com/tagung-mietspiegel.html
Az.: 20.4.2.2-004/003 ste