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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 745/2001 vom 05.12.2001
Fahrzeuganhänger als Werbeanlage
Fahrzeuganhänger, deren nach objektiven Merkmalen erkennbarer Hauptzweck darin liegt, längere Zeit oder fortgesetzt mit Werbung an allgemein sichtbaren Stellen abgestellt zu werden, sind ortsfeste Einrichtungen i.S.v. § 13 Abs. 1 S. 1 SächsBO (wie OVG NW, Urt. v. 17.02.1998, BRS 60 Nr. 130).
SächsOVG, Beschl. v. 30.04.2001 - 1 B 27/01 -
Az.: II/1 660-00/1