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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 2/2017 vom 26.01.2017
Faktenblatt zur Reichsbürgerbewegung und zum Umgang in Kommunen
Immer wieder treten die so genannten „Reichsbürger“ in mitunter aggressiver Weise gegenüber kommunalen Behörden, Finanzämtern und Justiz auf und versuchen, sie in ihrer Aufgabenerfüllung zu hindern. Darunter finden sich auch Fälle, in denen erfundene Geld- und Schadensersatzforderungen gegenüber Kommunen geltend gemacht und mittels eines Mahnbescheides über ein Inkasso-Unternehmen aus Malta vollstreckt werden sollen.
Die Situation spitzt sich zu, teilweise kommt es zu Drohungen gegenüber Behörden und deren Mitarbeitern bis hin zu tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Gerichtsvollzieher. Sie behindern und blockieren dabei nicht nur empfindlich den Verwaltungsablauf und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit. Sie verletzen vielmehr auch die Basis des Zusammenlebens in den Kommunen.
Aus kommunaler Sicht muss ein sachgerechter Umgang mit der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ vor Ort gefunden werden. Angriffe und Bedrohungen gegenüber den Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind nicht hinzunehmen und müssen umgehend verfolgt und konsequent geahndet werden. Es entspricht einer wesentlichen kommunalen Forderung, den Schutz der kommunalen Funktions- und Mandatsträger insgesamt rechtlich und tatsächlich weiter zu verbessern. Kommunen benötigen darüber hinaus von Bund und Ländern Unterstützung, um den von den Reichsbürgern vertretenen Thesen zur Nichtexistenz des deutschen Staates auch argumentativ entgegen treten zu können.
Anlässlich der aktuellen Vorkommnisse und Berichte über die so genannte „Reichsbürgerbewegung“ hat der DStGB ein Faktenblatt über aktuelle Erkenntnisse und Informationen veröffentlicht. Dies soll Kommunen und kommunalen Behörden bei dem Umgang mit der Bewegung unterstützen. Das Faktenblatt ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinfo und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Staatsangehörigkeit" abrufbar. (Quelle: DStGB Aktuell 0117 vom 06.01.2017)
Az.: 18.1.2-001