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StGB NRW-Mitteilung 415/2017 vom 27.06.2017
Fallbeispiele gesucht für Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand“
Am 12. Juni 2017 hat das Bundesministerium des Innern den Startschuss für den Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand — Kommunen gestalten“ gegeben. Der Wettbewerb soll Kommunen Anreize bieten, Konzepte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration in der Kommune zu entwickeln. Der Bundeswettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt. Herzlich eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Vorbildlichen Beispiele für die Integration und das Zusammenleben vor Ort in Kommunen sollen im Rahmen des Bundeswettbewerbs „entdeckt“, bekannt gemacht und auch für andere Kommunen nutzbar gemacht werden. Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z. B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können ausschließlich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Für die Gewinner steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt bis zu einer Million Euro zur Verfügung.
Gute Beispiele können aus ganz unterschiedlichen Bereichen kommen — und sie müssen nicht auf Zuwanderer beschränkt sein. Die Bandbreite reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind. Es geht um Handlungsfelder wie Wohnen und Wohnumfeld, soziale Infrastrukturen, Bildung / Qualifizierung / Ausbildung sowie Beschäftigung / lokale Wirtschaftsförderung, Zusammenleben, Kultur, Gesundheit, Teilhabe oder Sport. Die Aktivitäten können sich sowohl an Zuwanderer als auch die Bevölkerung vor Ort in ihrer ganzen Vielschichtigkeit richten. Es können (neue) Zugangswege zur Bevölkerung vor Ort und zu Zuwanderern genutzt werden (auch durch Social Media und Apps), (neue) Beteiligungsmöglichkeiten getestet oder Zuwanderer bei ihrer (Migranten-)Selbstorganisation unterstützt werden.
Die Beträge können sich auf neue oder auf bereits bestehende Konzepte oder Projekte beziehen, sofern sie weiterentwickelt und qualifiziert werden. Vorhaben, die sich noch in der Planungsphase befinden, können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden. Das Difu hat für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet. Dort können Bewerbungsunterlagen angefordert werden und dort sind die Wettbewerbsbeiträge einzureichen. Alle Kontaktdaten, Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auch im Internet zur Verfügung: www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de.
Das Wettbewerbsbüro steht gerne für Rückfragen zur Verfügung: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Wettbewerbsbüro Kommunalwettbewerb, Zusammenleben Hand in Hand — Kommunen gestalten, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin; E-Mail: kommunalwettbewerb-zusammenleben@difu.de; Anja Hintze (Organisation): 030 — 39001-290, Dr. Beate Hollbach-Grömig (Projektleitung): 030 — 39001-293, Dr. Thomas Franke: 030 — 39001-107.
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge, die auf dem Postweg (Papierform und digitale Fassung auf CD-ROM), per E-Mail oder Online eingereicht werden können, ist der 31. Dezember 2017. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Juni 2018 in Berlin statt.Alle wichtigen Informationen sind auf der Homepage des DStGB unter www.dstgb.de in der Rubrik Aktuelles abrufbar. (Quelle: DStGB Aktuell)
Az.: 37.0.3-001/001