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StGB NRW-Mitteilung 324/2006 vom 19.04.2006
Familienpolitische Leistungen der öffentlichen Hand
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jüngst einen Überblick über die finanziellen Leistungen für Familien gegeben (BT-Drs. 16/771). Danach erreichten die Leistungen der öffentlichen Hand für Familien ohne Leistungen der privaten Arbeitgeber seit 2002 eine Größenordnung von fast 100 Mrd. Euro jährlich. Allein für das Kindergeld wurden im Jahr 2005 34,5 Mrd. Euro als Steuervergütung sowie 106 Mio. Euro nach dem Kindergeldgesetz ausgezahlt.
Die Belastungen der öffentlichen Hand für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem SGB VIII beziffert die Bundesregierung für das Jahr 2004 auf 10,2 Mrd. Euro. Für die anderen Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII ergeben sich nach Angaben der Bundesregierung Ausgaben der öffentlichen Hand in Höhe von 8,96 Mrd. Euro für das Jahr 2004.
Instruktiv ist schließlich der Hinweis auf die Kosten des Unterhaltsvorschussgesetzes. Nach Angaben der Bundesregierung betrugen die Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 2005 rd. 805 Mio. Euro und die Gesamteinnahmen rd. 158 Mio. Euro. Nach der seit dem Jahr 2000 geltenden Regelung beteiligen sich der Bund zu 1/3 und die Länder und Kommunen zu 2/3 an den Ausgaben und Einnahmen.
Az.: III 780 gi/g