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StGB NRW-Mitteilung 512/2009 vom 10.09.2009
Familienunterstützung durch haushaltsnahe Dienstleistungen
Im Rahmen des Fachkongresses "Worauf Familien sich verlassen können - Dienstleistungen für den Haushalt" wurden am 09. September 2009 in Bielefeld von einem Aktionsbündnis aus 15 Dachorganisationen aus Wirtschaft, Gewerkschaften, freier Wohlfahrtspflege, Kommunalen Spitzenverbänden, Familienorganisationen, dem Landessportbund und der Bertelsmann Stiftung Empfehlungen für familienunterstützende haushaltsnahe Dienstleistungen präsentiert.
Das Aktionsbündnis sieht die Notwendigkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen so anzubieten, das sie einen einfachen Zugang, einen angemessen Preis und eine gute Qualität haben. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Familienministerium bereits Mindestanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen für ältere Menschen erarbeitet, die im Hinblick auf die Bedürfnisse von Familien angepasst werden. Dienste, die nach den Anforderungen arbeiten, werden in eine Datenbank der Verbraucher-zentrale aufgenommen und können von dort abgerufen werden.
Im Rahmen des Fachkongresses wurde ein breites Spektrum von Ideen und Angeboten für familienunterstützende haushaltsnahe Dienstleistungen vorgestellt.
Die auf dem Fachkongress präsentierten 23 Projekte gehen unter anderem auf Vorschläge der Bündnispartner zurück. Die Beispiele guter Praxis kommen sowohl aus kleineren Gemeinden als auch aus größeren Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen.
Ein Gesamtüberblick über die Projekte auf dem Projektmarkt, sowie detaillierte Informationen über die Projekte und Ansprechpersonen stehen im Internet unter www.familie-in-nrw.de.
Az.: III/2 780