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StGB NRW-Mitteilung 29/2008 vom 05.12.2007
Familienzentren in NRW
Das MGFFI hat in einem Informationsrundschreiben - adressiert an die Jugendämter und Familienzentren - zum derzeitigen Verfahrensstand informiert. Zum Gütesiegel wird auf die Broschüre „Das Gütesiegel Familienzentrum NRW. Zertifizierung der Piloteinrichtungen“ (Broschüren-Nummer 1041 des MGFFI), welche allen Familienzentren in NRW zur Verfügung gestellt wurde, verwiesen.
Die Broschüre gibt den Familienzentren Aufschluss darüber, welche Anforderungen (Leistungs- und Strukturbereiche) insbesondere im Hinblick auf das Zertifizierungsverfahren erfüllt werden müssen. Neben diesen inhaltlichen Anforderungen werden Auskünfte zum Aufbau eines Familienzentrums gegeben.
Zur Zertifizierungsstelle „Familienzentrum NRW“ wird darauf hingewiesen, dass in der Pilotphase die Zertifizierung der Einrichtungen von Päd-QUIS – Pädagogische Qualitätsinformationssysteme gGmbH durchgeführt wurde. So erhielten 248 Familienzentren das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ am 04. Juni 2007 und weitere 13 Einrichtungen am 17. Oktober 2007.
Für die Zertifizierung der im Sommer 2007 neu hinzugekommenen Einrichtungen, die Familienzentren werden wollen, wird das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung diese Aufgabe neu vergeben. Die unabhängige externe Zertifizierungsstelle soll noch in diesem Jahr eingerichtet werden. Sie wird von sich aus den Kontakt zu den Familienzentren aufnehmen und dann entschieden, ob die Voraussetzungen für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erfüllt sind. Weitere Informationen können auf der Website des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW, www.mgffi.nrw.de, bzw. auf der Internetseite www.familienzentrum.nrw.de abgerufen werden.
Zur Förderung der Familienzentren wird ausgeführt, dass die Auszahlung der Landesmittel für die Familienzentren verspätet erfolgt sei. Zwischenzeitlich hätten die Träger der Familienzentren aber den Bewilligungsbescheid erhalten und auch der größte Teil der Haushaltsmittel sei von den Landschaftsverbänden ausgezahlt worden. Die Förderung für das Jahr 2008 soll den Landesjugendämtern zu Beginn des Jahres zugewiesen werden, um eine umgehende Auszahlung in einer Summe (7.000 Euro) zu ermöglichen.
Az.: III/2 715