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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 819/2005 vom 23.11.2005
Familienzentren
Auf seiner Sitzung am 16.11.2005 hat der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss unterstützt unter der Voraussetzung einer dauerhaften und angemessenen finanziellen Beteiligung des Landes grundsätzlich die von der Landesregierung angestrebte Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Zentren mit niedrig schwelligen Betreuungsangeboten und familienunterstützenden Netzwerken in den Kommunen. Hierbei sollte schwerpunktmäßig die Zielsetzung verfolgt werden, Familien stärker in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten einzubeziehen. Zugleich bietet sich die Chance, Ressourcen zu bündeln und verschiedene Hilfsangebote an einem Ort zusammen zu führen, um hierdurch einen erleichterten Zugang zu erreichen.
Zur Erprobung dieses Vorhabens fordert der Ausschuss zunächst ein flächenhaft angelegtes Modellprojekt in NRW. Dabei ist auf bereits bestehende und bewährte Strukturen und Konzepte in den Kommunen aufzubauen. In diesem Prozess ist sicherzustellen, dass den Trägern der Einrichtungen die erforderlichen Gestaltungsspielräume eingeräumt werden, um ausreichend aussage- und verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse gewinnen zu können.
Der Ausschuss spricht sich bei einer erfolgreichen Durchführung des Modellprojekts dafür aus, den Jugendämtern im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung generell das Recht einzuräumen, optional Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Bei einer auf Dauer angelegten Realisierung ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Aspekte aus kommunaler Sicht unabdingbar:
- Angemessene Mitfinanzierung des Landes in personeller und sächlicher Hinsicht über eine Anschubfinanzierung des Modellprojekts hinaus,
- Ausbau von Erziehungspartnerschaften zwischen pädagogischem Personal der Kindertageseinrichtungen und Eltern,
- Beachtung der zentralen Steuerungsfunktion der Jugendämter beim Aufbau von Familienzentren,
- Erkennbarkeit und Sicherstellung der Pluralität der Träger,
- Einräumung der erforderlichen Gestaltungsspielräume für die Träger der Einrichtungen,
- Ausbau von bewährten Strukturen und Einbindung strategischer Partner vor Ort,
- keine zusätzlichen Standards in personeller und sächlicher Hinsicht,
- Möglichkeit der Familienzentren, Leistungen aus einer Hand durch ortsnahe und ortsspezifische Umsetzung anzubieten,
- Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Handlungsansätzen,
- Erreichbarkeit von niedrig schwelligen Betreuungs- und Beratungsangeboten durch einfachen und unbürokratischen Zugang,
- Vernetzung der Grundschulen mit Familienzentren,
- längerfristig Einbindung der Familienzentren in das GTK.
Die Begründung kann bei Interesse bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: III/2 715