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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 137/2018 vom 23.02.2018
Fast 37 Mrd. Euro staatlicher Überschuss bundesweit 2017
Der Finanzierungsüberschuss des Staates — d.h. von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung — betrug im Jahr 2017 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 36,6 Milliarden Euro. Das ist absolut gesehen der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielen konnte. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (3263,4 Milliarden Euro) ergibt sich daraus für den Staat eine Überschussquote von + 1,1 Prozent.
Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, die die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten bilden.
Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1.474,6 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1.438,0 Milliarden Euro) des Staates. Bei allen staatlichen Ebenen waren die Einnahmen höher als die Ausgaben. Den höchsten Überschuss im Jahr 2017 realisierten dabei die Länder mit 16,2 Milliarden Euro. Sie konnten damit absolut gesehen ihre finanzielle Situation im Vergleich zu den anderen staatlichen Ebenen am stärksten verbessern. Mit spürbarem Abstand folgen die Sozialversicherungen, die das Jahr 2017 mit einem positiven Saldo von 10,5 Milliarden Euro abschließen konnten.
Auch die Kommunen setzten — bundesweit gesehen — den eingeschlagenen Konsolidierungsweg fort und erzielten im Jahr 2017 einen Überschuss von 8,8 Milliarden Euro. Der Bund erwirtschaftete 2017 einen Finanzierungsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro, deutlich weniger als im Vorjahr. Der vergleichsweise geringe Überschuss für den Bund dürfte in erster Linie auf die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Unrechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer zurückzuführen sein. Hierdurch kam es zu Rückzahlungen an die Energieunternehmen in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro.
Die vollständige Pressemitteilung kann im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell abgerufen werden.
Az.: 41.12.3-001/001 mu