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StGB NRW-Mitteilung 68/2017 vom 19.12.2016
Fast zehn Prozent mehr Pflegebedürftige in NRW seit Ende 2013
Im Dezember 2015 gab es in Nordrhein-Westfalen rund 638.100 pflegebedürftige Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Pflegestatistik mitteilt, waren das 9,7 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor (Ende 2013: 581.500). 64,2 Prozent der Leistungsempfänger waren Ende 2015 Frauen.
Eine Tabelle ist im Internet verfügbar unter https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pres_323_16.html . Etwa 473.500 (74,2 Prozent) Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten gut 322 100 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, um damit die Pflege durch selbst organisierte Pflegehilfen sicherzustellen. Die anderen rund 151.400 Personen (einschl. Empfänger von Geld- und Sachleistungen) wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut. 14.300 Personen bezogen neben Pflegegeld oder ambulanten auch teilstationäre Leistungen. In Pflegeheimen waren mehr als 164.600 Personen in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht.
2015 nahmen im Schnitt 3,6 Prozent der Einwohner Nordrhein-Westfalens Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes in Anspruch - zwei Jahre zuvor hatte die Quote noch bei 3,3 Prozent gelegen. Unabhängig von der Versorgungsform war mehr als jeder zweite (58,6 Prozent) Pflegebedürftige mit festgestellter Pflegestufe in Pflegestufe I, nahezu jeder dritte (30,5 Prozent) in Pflegestufe II und etwa jeder neunte (10,9 Prozent) in Pflegestufe III eingestuft. 1 471 (0,2 Prozent) Leistungsempfänger waren noch keiner Pflegestufe zugeordnet. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.5.5