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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 460/2005 vom 19.05.2005
Feinstaub und Plaketten für rußarme Autos
Das Bundesumweltministerium hat die Eckpunkte für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise sauberen Dieselmotoren bundeseinheitlich geregelt werden soll. Der Verordnungsentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
Dieselfahrzeuge mit verhältnismäßig wenigen Schadstoffemissionen können zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte ganz oder teilweise von möglichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden. Die begünstigten Fahrzeuge werden durch Plaketten gekennzeichnet. Die Regelungen zur Anwendung der Verkehrsbeschränkungen obliegen den Ländern. Das Bundesumweltministerium kommt mit der Kennzeichnungs-Verordnung einer einmütigen Bitte der Länder-Verkehrsministerkonferenz nach. Soweit örtliche Fahrverbote verhängt werden sollen, wird es nun für die örtlichen Behörden zukünftig möglich werden, dieses Verbot zu differenzieren und auf vergleichsweise schmutzige Diesel-Fahrzeuge zu beschränken. Die Besitzer eines russarmen Fahrzeuges erhalten mit der Plakette einen Benutzervorteil. Damit entsteht für Diesel-Fahrer ein zusätzlicher Anreiz, ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachzurüsten.
Die Kennzeichnung betrifft Lkw, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Fahrzeuge mit Dieselmotor werden nach der Höhe ihrer Partikelemissionen in drei Emissionsgruppen eingeteilt. Die Gruppen mit den jeweils höchsten Emissionen erhalten keine Plakette. An die besseren und besten Fahrzeuggruppen werden gelbe beziehungsweise grüne Plaketten ausgegeben. Auch Fahrzeuge mit Otto-Motor erhalten eine Plakette, denn sie müssen ebenfalls als partikelarm gekennzeichnet werden. Es soll farblich unterschieden werden zwischen denen mit geregeltem Katalysator (blaue Plakette) und denjenigen ohne Kat (schwarze Plakette). Mit dieser farblichen Differenzierung trifft das Bundesumweltministerium bereits Vorsorge im Hinblick auf das Inkrafttreten bereits beschlossener Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung ab dem Jahr 2010.
Die Verordnung muss im Bundeskabinett noch beschlossen werden und bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates. Die Eckpunkte sind im Internet unter www.bmu.de abrufbar.
Az.: II/2 70-11 qu/g