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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 307/2003 vom 20.03.2003
Ferienreiseverordnung
Auf Grund der Ferienreiseverordnung werden in Deutschland Fahrzeitenbeschränkungen für Lkw vom 1. Juli bis zum 31. August 2003 ausgesprochen. Ausgenommen von den Beschränkungen sind die kombinierten Verkehre von und zu den Seehäfen und Häfen der Binnenwasserstraßen sowie die kombinierten Verkehre auf Schiene und Straße. Die gesetzlichen Grundlagen der Ferienreiseverordnung sind in der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom12. September 1997 festgelegt.
Az.: III 151 - 10