Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 371/2010 vom 16.08.2010

Fernlehrgang zum Erschließungs- und Straßenbaubeitrag

Der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) bietet einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang mit vhw-Diplom zum Erschließungs- und Straßenausbau-beitragsrecht an. In der Alltagspraxis der Verwaltung fallen täglich Entscheidungen an, die hinreichende Rechtskenntnisse voraussetzen. Vom Ausbau beitragsfähiger Anlagen bis zur Einziehung von Beiträgen gibt es eine Vielzahl von Fallstricken. Der vhw-Fernlehrgang Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht vermittelt das erforderliche, aktualisierte Grundwissen auch für Nichtjuristen leicht und verständlich.

Der Lehrgang richtet sich an Sachbearbeiter/innen und Mitarbeiter/innen der Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Beitrags-, Rechts- und Rechnungsprüfungsämter, der Kämmereien, der Kommunalaufsicht sowie der Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungs- und Industrieunternehmen. Die Teilnehmer/innen des Fernlehrganges können jederzeit einsteigen und sich neben ihrer täglichen Arbeit optimal weiterbilden. Sie werden von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus betreut, welcher bis 2005 Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht war und Herausgeber und Verfasser mehrerer Kommentare, insbesondere des einzigen länderübergreifenden Kommentars zum Kommunalabgabenrecht sowie eines grundlegenden Lehrbuchs zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht ist. Nach Bearbeitung aller Einsendearbeiten und einem insgesamten erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer als Anschlusszertifikat das vhw-Diplom.

Organisation/Ablauf

Der Fernlehrgang umfasst 14 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhält der Teilnehmer jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe).

Die Lektionen im Einzelnen:

  • Einführung, gesetzliche Grundlagen, Anwendungsbereich der erschließungs- und straßenbaubeitragsrechtlichen Vorschriften
  • Aufbau des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrechts, Begriff des Vorteils und Beitragserhebungspflicht
  • Erschließungs- und Straßenbaubeitragssatzung (ohne Verteilungsregelung)
  • Beitragsfähige Anlagen (Einrichtungen)
  • Beitragsfähige Maßnahmen
  • Umfang und Ermittlung des Erschließungsaufwands / Ausbauaufwandes
  • Beitragsfähiger und umlagefähiger Aufwand
  • Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
  • Satzungsmäßige Verteilungsregelung
  • Gegenstand und Entstehen der sachlichen Beitragspflichten
  • Entstehen der persönlichen Beitragspflicht und Fälligkeit des Beitrags
  • Vorausleistungen, Kostenspaltung und Ablösung
  • Billigkeitsregelung und öffentliche Last
  • Festsetzungs- bis Insolvenzverfahren

Gebühren / Zahlungskonditionen

Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 14 Lektionen) 1.250,00 € für vhw-Mitglieder bzw. deren Mitarbeiter/innen und 1.650,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Betrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 270,00 € für vhw-Mitglieder und 370,00 € für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-Mitglieder und Nichtmitglieder von 170,00 €. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich.

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen

Pädagogischer Leiter/Leiter Fernlehrgang
Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
Telefon: 030/390473-630
Fax: 030/390473-690
E-Mail-Adresse: hjdriehaus@vhw.de

Ansprechpartnerin für organisatorische Fragen

Ulrike Vollbrecht
vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Bundesgeschäftsstelle/Ausbildung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Telefon: 030/390473-630
Fax: 030/390473-690
E-Mail-Adresse: uvollbrecht@vhw.de


Weitere Informationen unter:
http://www.vhw-Ausbildung.de

Az.: II/1 643-00 be-ko

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