Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 461/2024 vom 24.07.2024

Fernleitungsbetreiber legen Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz bei der BNetzA vor

Die Fernleitungsbetreiber haben ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz bei der BNetzA vorgelegt. Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der Antrag eine Leitungslänge von 9.666 km (davon rund 60 Prozent umzustellende Leitungen) bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,7 Mrd. Euro vor.

Die BNetzA prüft nun, ob das beantragte Wasserstoff-Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müssen Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder es müssen Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden.

Nach dem Kernnetz erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastruktur in Form eines zweijährigen Netzentwicklungsplans, sodass sukzessive weitere Wasserstoffbedarfe und -quellen integriert werden können. Grundlage dafür ist der durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellte Szenariorahmen, der im Herbst durch die BNetzA konsultiert wird.

Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz basiert auf § 28q EnWG und soll innerhalb von zwei Monaten von der BNetzA genehmigt werden. Ab Herbst kann dann die operationale Umsetzung durch die künftigen Kernnetzbetreiber weiter Fahrt aufnehmen. Erste Wasserstoffleitungen sollen schon im nächsten Jahr in Betrieb gehen.

Finanzierung des Kernnetzes

Die ebenfalls im EnWG verankerten Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann, wurden von der Europäischen Kommission am 21.06.2024 beihilferechtlich genehmigt. Wie bei Erdgas und Strom sollen die Leitungen des Kernnetzes grundsätzlich vollständig privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden.

Die Zwischenfinanzierung in der Anfangszeit erfolgt über ein sogenanntes Amortisationskonto. Die Bundesregierung hat damit ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und langfristig die vollständige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über Netzentgelte ermöglicht und gleichzeitig eine subsidiäre finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen beinhaltet. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet, will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass Elektrolyseure, Import- und Speicheranlagen deutlich schneller geplant, genehmigt und gebaut werden können.

Az.: 28.6.9-001/003

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