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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 448/2023 vom 20.07.2023
Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Planungsstand zum Wasserstoff-Kernnetz
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben ihren aktuellen Planungsstand für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz an das BMWK und die Bundesnetzagentur übergeben. Das Kernnetz wird wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, beinhalten. Darauf aufsetzend wird es dann in weiteren Stufen weitere Ausbaustufen des Wasserstoffnetzes geben.
Beim Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland wird ein privatwirtschaftlicher Ansatz angestrebt; das Netz soll durch Netzentgelte finanziert werden. Nach aktueller Planung soll ein möglichst bundesweit einheitliches Netzentgelt implementiert werden, das in der Hochlaufphase gedeckelt ist, um einen raschen Markthochlauf zu unterstützen. Die Netzentgelte sollen durch zeitliche Streckung auf ein marktgängiges Niveau gebracht werden. Dazu wird aktuell unter Einbeziehung der Möglichkeit einer subsidiären Teilabsicherung durch den Bund ein detailliertes Konzept entwickelt.
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. In einer zweiten Stufe soll dann eine umfassende Wasserstoffnetzplanung im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037 erfolgen und danach alle zwei Jahre auf rollierender Basis weiterentwickelt werden.
Auf Basis des von den FNB veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz haben Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG-E auf der Internetseite von FNB Gas bis zum 28. Juli 2023 die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz.
Im Anschluss werden die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf ihre Verwendung bei der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die FNB geprüft und im Rahmen der finalen Modellierung berücksichtigt, sofern sie die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz erfüllen und die Infrastruktur für die Transportanforderungen erforderlich ist. Damit soll ein „optimiertes Kernnetz“ entworfen werden, welches im Herbst 2023 zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben wird.
Wie geht es weiter?
Parallel zur Phase der Modellierung durch die Fernnetzbetreiber läuft das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der entsprechende Kabinettbeschluss erfolgte am 24. Mai 2023. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und das Inkrafttreten der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, welche den § 28r EnWG-E als Rechtsgrundlage des Wasserstoff-Kernnetzes beinhalten, werden für den Herbst 2023 angestrebt. Hierdurch werden die Voraussetzungen des Wasserstoff-Kernnetzes sowie das entsprechende Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der BNetzA verbindlich festgelegt. Auch nach den gesetzlichen Festlegungen sind im Genehmigungsverfahren weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme vorgesehen.
Az.: 28.6.9-001/003