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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 165/1997 vom 20.03.1997
Festlegung von FFH- und Vogel-Schutzgebieten
Mit Schnellbrief vom 18. Februar 1997 hatte die Geschäftsstelle den Mitgliedsstädten- und gemeinden diejenigen Gebiete mitgeteilt, die das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als FFH- bzw. Vogel-Schutzgebiete zur Festsetzung und Meldung vorgesehen hat. Auf ein entsprechenden Anschreiben des Geschäftsstelle hat das Umweltministerium zwischenzeitlich die ursprünglich gesetzte Frist zur Stellungnahme (10. März 1997) bis zum 15. April 1997 verlängert. Außerdem hat das Umweltministerium mitgeteilt, daß die Städte bzw. Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Greven, Ladbergen, Lippstadt, Erwitte, Bielefeld, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Augustdorf, Lage, Oerlinghausen, Hövelhof, Hallenberg, Medebach und Winterberg bereits gesondert ange-schrieben und detaillierte Karten erhalten haben. Ein ergänzendes Gespräch mit diesen Städten und Gemeinden im Umweltministerium anberaumt. Die Geschäftsstelle empfiehlt den Mitgliedstädten und -gemeinden sich direkt an das Umweltminsterium zu wenden, wenn erläuterndes Kartenmaterial benötigt wird. Darüber hinaus sollten Stellungnahmen nicht nur der Geschäftsstelle, sondern zeitgleich auch dem Umweltministerium und dem Innen-ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ( Referat III A 3 ) zugeleitet werden. Das Innenministerium hat jedenfalls das Umweltministerium darum gebeten, diejenigen betroffenen Gemeinden zu informieren und um Stellungnahme zu bitten, bei denen Teile des Gemeindegebietes festgesetzt und gemeldet werden sollen, die bislang landesplanerisch noch nicht als Gebiete für den Naturschutz vorgesehen waren. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: IV/1 60-01-2 qu/gt