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StGB NRW-Mitteilung 578/2021 vom 07.10.2021
Gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis
Mit Bezugserlass vom 24.04.2020 hatte das IM NRW aufgrund der pandemiebedingten Auslastung der Gesundheitsämter Handlungsanweisungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung erlassen und die Prüfung der gesundheitlichen Eignung von (angehenden) Beamtinnen und Beamten vorübergehend erleichtert. Danach greift aktuell in Fällen, in denen eine Bewerberin oder ein Bewerber bzw. eine Beamtin oder ein Beamter der Einstellungsbehörde wegen pandemiebedingter Überlastung des Gesundheitsamtes vor dem Einstellungszeitpunkt kein Gesundheitszeugnis vorlegen kann, ein abgestuftes Verfahren.
Diese Regelung ist derzeit befristet bis zum 31.12.2021. Durch die aufgetretenen Virusmutationen einerseits und die Entwicklung der Impfungen andererseits ist der weitere Verlauf der Pandemie auch weiterhin nicht gänzlich vorhersehbar. Die im Bezugserlass dargestellte Verfahrensweise wird daher nochmals, und zwar bis zum 30.06.2022, verlängert, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten und insbesondere Stellenbesetzungen sicherstellen zu können.
Az.: 14.0.13-001/001