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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 76/2022 vom 16.02.2022
Erlass zu gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis
Mit Schnellbrief Nr. 204/2020 vom 27. April 2020 sowie Mitteilung Nr. 225 vom 7. April 2021 hatte die Geschäftsstelle über einen Erlass des Landes über abgestufte Verfahrensweisen bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis informiert. Der Erlass erfolgte damals vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Überlastung der Gesundheitsämter bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsämter hinsichtlich der Durchführung von amtsärztlichen Untersuchungen. Dieser war zunächst bis zum 30.6.2021 befristet und ist aufgrund der andauernden Pandemie nunmehr bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden.
Az.: 14.0.1-003-002