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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 596/2022 vom 18.10.2022
Feuerwehr-Jahresstatistik 2022; Dateneingabe in IG NRW
Das Ministerium des Inneren hat mit Erlass zur Feuerwehr-Jahresstatistik 2022 auf Folgendes hingewiesen:
Die Eingabe von Fahrzeugen und Geräten und die Korrektur der Datensätze in der Ressourcenaufstellung in IG NRW ist jederzeit im Laufe des Jahres möglich. Für den Jahresbericht 2022 wird die Sicherung der Ressourcendaten durch IT NRW fristgerecht zum 31. Dezember 2022 durchgeführt. Nach diesem Datum können für die Statistik 2022 keine Eingaben oder Änderungen bei den Ressourcen mehr vorgenommen werden.
Alle anderen Daten der Statistik (wie z. B. Personalstärke und Einsätze) können ab dem 02.01.2023, 10:00 Uhr eingegeben werden.
Bitte beachten Sie folgende Abschlusstermine für die Statistik:
Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren,
Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren: 10. Februar 2023
Kreisfreie Städte und Gemeinden: 24. Februar 2023
Kreise: 24. März 2023
Bezirksregierungen: 24. April 2023
Die eingegebenen Daten sind durch die jeweils übergeordnete Ebene auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Das IM NRW bittet, alle Fragen, die das Thema Jahresstatistik betreffen, an die E-Mail-Adresse „IG-NRW@im.nrw.de“ zu richten bzw. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen zu kontaktieren.
Az.: 15.1.1