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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 138/2020 vom 25.03.2020
Fristen für Nachuntersuchungen zum Tragen von Atemschutzgeräten
Einer Anregung des VdF NRW entsprechend hat die Unfallkasse NRW eine sinnvolle Regelung gefunden, um in der derzeitigen Lage keinen Ausfall der Einsetzbarkeit von Atemschutzgerätträgern aufgrund aktuell nicht möglicher Nachuntersuchungen zu erzeugen. Unter dem Link Feuerwehrreport 5-2020 können unsere Mitgliedskommunen den Feuerwehrreport 5-2020 der Unfallkasse NRW abrufen.
Az.: 15.1.10-002