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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 350/2000 vom 20.06.2000
FFH-Gebiete: Festlegung der Tranche 2
In einem Fachgespräch am 30. Mai 2000 wurde durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen der zeitliche Ablaufplan für die Festlegung und Meldung der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete der Tranche 2 vorgestellt. Es ist geplant, die Festlegung und Meldung der Gebiete bis Ende 2000 abzuschließen, weil die EU-Kommission - laut Aussage des Umweltministeriums - bis zum 30.4.2001 eine allerletzte Frist zur Meldung der Gebiete durch die Bundesrepublik Deutschland gesetzt hat. Zur Zeit seien in Deutschland nur noch in Bayern, Baden-Württemberg und NRW die Festlegung und Meldung der Gebiete nicht abgeschlossen.
Der zeitliche Ablaufplan sieht im einzelnen wie folgt aus: Zunächst sollen Ortstermine nach Ziff. 2.2.3 des Einführungserlasses zur Anwendung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie auf der Kreisebene Ende Juni 2000 (25. Und 26 Kalenderwoche 2000) durchgeführt werden. Auf diesen Terminen soll die beabsichtigte Festlegung von Gebieten der Tranche 2 ausführlich vorgestellt und erörtert werden. Hierzu sollen den Kreisen detaillierte Planunterlagen im Maßstab zu 1 : 5000 zur Verfügung gestellt werden, aus denen die unmittelbare Betroffenheit vor Ort trennscharf entnommen werden kann. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den betroffenen Städten und Gemeinden, sich bereits im Vorfeld mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises in Verbindung zu setzen, damit möglichst frühzeitig ein Einblick in den Maßstabsplan 1 : 5000 genommen und die kommunale Betroffenheit festgestellt werden kann.
Im Anschluß an diese Erörterung in den Kreisen schließt sich ein 6-Wochen-Zeitraum an, in welchem die betroffenen Städte und Gemeinden der Bezirksregierung ihre fachlichen Einwendungen zuleiten können (27. 32 Kalenderwoche 2000). Diese fachlichen Einwendungen werden dann von den Bezirksregierungen geprüft und das Ergebnis der Prüfung soll wieder kreisweise, d.h. in den Kreisen, den Städten und Gemeinden vorgestellt werden. Dieses Verfahren ist in der Zeit von der 33. 38. Kalenderwoche 2000 ( Mitte August 2000 bis Mitte/Ende September 2000) vorgesehen. Anschließend sollen die Ergebnisse der Anhörung zusammengestellt und mit einer Stellungnahme der jeweiligen Bezirksregierung an das Umweltministerium übermittelt werden (39. 42. Kalenderwoche 2000). Hieran soll sich dann die Erarbeitung eines Entwurfs einer Kabinettsvorlage und die Abstimmung unter den Landesministerien über die zur Meldung vorgesehenen Gebiete anschließen (43. 46. Kalenderwoche 2000). Ein Beschluß der Landesregierung über die Tranche 2 soll Ende November/Anfang Dezember 2000 (47. Und 48.Kalenderwoche 2000= erfolgen.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen in dem Fachgespräch am 30. Mai 2000 nochmals deutlich gemacht, daß den betroffenen Städten und Gemeinden unverzüglich Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen ist, aus dem die unmittelbare Betroffenheit entnommen werden kann. Es sei mehr als bedauerlich, daß das aktuelle Kartenmaterial erst jetzt vorliege, zumal dadurch die Frist für die Städten und Gemeinden ihre fachlichen Einwendungen vorzutragen auf 6 Wochen (in den Sommerferien) verkürzt sei. Es sei deshalb unverzichtbar, daß den Kreisen so schnell wie möglich das Kartenmaterial zur geplanten Tranche 2 im Maßstab 1: 5000 zur Einsichtnahme durch die Städte und Gemeinden zugeleitet wird. Seitens des Umweltministeriums wurde deutlich gemacht, daß aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission bis zum 30.04.2001 aus Deutschland alle FFH-Gebiete abschließend zu melden der enge Zeitplan erforderlich sei. Das Umweltministerium hat angekündigt, in einem weiteren Schreiben kurzfristig noch detaillierter über die Vorgaben der EU-Kommission zu unterrichten.
Die Geschäftsstelle bietet den betroffenen Städten und Gemeinden ausdrücklich ihre Hilfe an. Sie bittet um entsprechende Information, wenn eine Betroffenheit durch die geplante Festlegung der Tranche 2 besteht. Hierzu wird den Städten und Gemeinden angeraten, sich kurzfristig bei dem jeweiligen Landkreis zu informieren, ob das Kartenmaterial im Maßstab 1: 5000 dort zur Einsichtnahme bereits vorhanden ist. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II/2 60-01-2