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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 27/1998 vom 05.01.1998
FFH-Richtlinie
Wie durch die Geschäftsstelle bereits mitgeteilt worden ist, hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL NW) die Stellungnahmefrist der Kommunen für die beabsichtigte Festlegung der FFH-Gebiete der Tranche 1b (vgl. hierzu auch die Schnellbriefe des NWStGB vom 18.02.1997 und 10.04.1997) bis zum 31.01.1998 verlängert. Gleichzeitig sind auf der Ebene der fünf Regierungsbezirke im Land Nordrhein-Westfalen die betroffenen Kommunen im November/Dezember 1997 zu einer Informationsveranstaltung des MURL NW eingeladen worden. In diesen Informationsveranstaltungen ist durch die Vertreter des MURL NW u.a. die Zusage gegeben worden, daß über die Grenzen der geplanten FFH-Gebiete mit den betroffenen Kommunen eine einvernehmliche Verständigung herbeigeführt werden soll. Insbesondere sollen rechtskräftige Bebauungspläne aus Gebieten der Tranche 1b herausgenommen werden können. Weiterhin ist klargestellt worden, daß die neu bestimmte Frist, der 31.01.1998, keine Ausschlußfrist sein soll, d.h. auch danach beim MURL NW eingehende Stellungnahmen werden Berücksichtigung finden. Die Geschäftsstelle empfiehlt den betroffenen Mitgliedsstädten und -gemeinden die durch das MURL NW vorgeschlagenen Festlegungen von FFH-Gebieten der Tranche 1 b entsprechend ihren Vorstellungen zu korrigieren. Hierzu kann auch gehören, daß der Flächenumfang eines FFH-Gebietes reduziert wird. Die Geschäftsstelle bietet den betroffenen Mitgliedsstädten und -gemeinden in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich ihre Hilfestellung an.
Ergänzend weist die Geschäftsstelle darauf hin, daß die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz, mit welcher die Umsetzung der FFH-Richtlinie in deutsches Recht erfolgen sollte, im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zunächst einmal gescheitert ist. Vor diesem Hintergrund gilt nach wie vor, daß keine Notwendigkeit besteht, FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen übereilt festzulegen und zu melden, weil die FFH-Richtlinie noch nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden ist.
Darüber hinaus gibt die Geschäftsstelle den Mitgliedsstädten und -gemeinden zur Kenntnis, daß die Naturschutz- und Umweltakademie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03. Februar 1998 in Münster eine Großveranstaltung zum Thema "Festlegung und Meldung von FFH-Gebieten" durchführt. Nähere Informationen können bei der Naturschutz- und Umweltakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen ^(Fax. 02361-30 53 40) erfragt werden.
Az.: IV/2 60-01-2 qu/sb