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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 96/1998 vom 20.02.1998
FFH-Richtlinie erneute Fristverlängerung
In den Mitteilungen des NWStGB vom 05. Februar 1998, Nr. 69, war darüber berichtet worden, daß sich der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat am 14.01.1998 auf eine Kleine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geeinigt hat, die der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtline) dient. Zwischenzeitlich ist diese Einigung durch die Koalitionsspitzen von CDU/CSU und FDP wieder in Frage gestellt worden, weil in dem Einigungsvorschlag zu einer Kleinen Novelle zum BNatSchG keine Regelung über Entschädigungsleistungen für die Landwirtschaft getroffen worden ist. Die Bundesumweltministerin, Frau Dr. Angela Merkel, hält die Umsetzung der FFH-Richtlinie im Rahmen einer Kleinen Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz nach wie vor für ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Frau Dr. Merkel hat im Vorfeld des Bund-Länder-Kompromisses Ausgleichszahlungen zwar befürwortet, sie aber für nicht finanzierbar durch die Länder gehalten. Mit der Entscheidung der Koalitionsspitzen von CDU/CSU und F.D.P., die FFH-Richtlinie und deren Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz ohne eine Entschädigung für die Landwirtschaft nicht zu verabschieden, steht nunmehr wieder die gesamte Kleine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz und damit die Umsetzung der FFH-Richtlinie in deutsches Recht in Frage. Die FFH-Richtlinie hätte bereits 1994 durch den Bund in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission droht zwischenzeitlich mit Strafgeldern von bis zu 1,5 Millonen DM täglich. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hierzu wird im August 1998 erwartet. Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.
Az.: II/2 60-01/2 qu/g