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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 280/1999 vom 05.05.1999
Finanzausgleichsgesetz im Ausgleichsjahr 1999
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 1999 erlassen. Mit der Verordnung wird der vorläufige Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 1999 geregelt. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.1999 in Kraft. Sie ist erhältlich als Bundesratsdrucksache 117/99 vom 22. Februar 1999.
Az.: IV-902-03