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StGB NRW-Mitteilung 171/1998 vom 05.04.1998
Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat kürzlich die GKV-Finanzentwicklung für das I. bis IV. Quartal 1997 bekanntgegeben. Im einzelnen ist danach folgendes hervorzuheben:
- Die gesetzliche Krankenversicherung hat im 2. Halbjahr 1997 einen Überschuß von rund 5 Mrd. DM erzielt, davon rund 4,4 Mrd. DM in den alten und rund 0,8 Mrd. DM in den neuen Ländern. Nach einem Defizit von knapp 4 Mrd. DM im 1. Halbjahr 1997 haben die Krankenkassen durch das Plus im 2.Halbjahr im gesamten Jahr 1997 einen Überschuß von 1,1 Mrd. DM erzielt. In den alten Ländern lag der Einnahmeüberschuß bei rund 1,4 Mrd. DM; in den neuen Ländern gab es noch ein Defizit von knapp 0,3 Mrd. DM.
- Die Leistungsausgaben sind gegenüber dem 2. Halbjahr 1996 um 3 % zurückgegangen in den neuen Ländern war der Rückgang mit 3,3 % stärker als in den alten Ländern mit 2,9 %. Diesem Ausgabenrückgang stand nur ein geringer Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen um + 0,5 % in den alten und sogar ein Rückgang von 0,9 % in den neuen Ländern gegenüber. Die Grundlohnschere zwischen West und Ost hat sich damit noch stärker auseinander entwickelt.
- Das Bundesgesundheitsministerium führt die positive Finanzentwicklung im 2. Halbjahr 1997 auf die Einsparerfolge des Beitragsentlastungsgesetzes und der beiden GKV-Neuordnungsgesetze sowie auf die verstärkten Einsparbemühungen der Beteiligten im Gesundheitswesen zurück. Darüber hinaus macht es deutlich, daß die höheren Zuzahlungen für die Einhaltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität unverzichtbar seien. Ohne die Einsparungen hätte das Jahr 1997 voraussichtlich mit einem Defizit von mehr als 10 Mrd. DM abgeschlossen. Der durchschnittliche Beitragssatz läge dann nicht bei 13,6 % sondern bei deutlich über 14 %.
- Allein die Zuzahlungserhöhungen haben der GKV in der 2. Jahreshälfte 1997 eine Ersparnis von rund 2,5 Mrd. DM gebracht. Auf das Jahr bezogen würde ein Verzicht auf die höheren Zuzahlungen für die Krankenkassen Mehrausgaben von rund 5 Mrd. DM und damit rechnerisch einen um 0,3 %-Punkte höheren Beitragssatz bedeuten.
- Mit Blick auf die GKV-Finanzentwicklung in den neuen Bundesländern betont das Bundesgesundheitsministerium in der Pressemitteilung die Notwendigkeit des GKV-Finanzstärkungsgesetzes. Der Abbau des Defizits in der GKV-Ost auf unter 0,5 Mrd. DM im Jahr 1997 dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Handlungsbedarf für eine wirksame einnahmeorientierte Finanzstärkung der ostdeutschen Krankenkassen nach wie vor bestehe. Unter Berücksichtigung der Altschulden hatte die GKV-Ost Ende 1997 einen Schuldenstand von rund 1,4 Mrd. DM. Ohne wirksame Unterstützung durch die westdeutschen Krankenkassen müßte das Beitragssatzniveau der GKV-Ost, das bereits heute mit 14 % um 0,4 %-Punkte oberhalb des Niveaus der GKV-West liegt, nochmals deutlich angehoben werden.
- Durch die günstigere Finanzentwicklung konnte die GKV-West ihre Finanzreserven bis Ende 1997 auf 7,5 Mrd. DM erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist für die GKV-West die Finanzhilfe an die ostdeutschen Krankenkassen ohne Beitragssatzerhöhungen nach Angaben von Bundesminister Seehofer verkraftbar. Das hätten alle Spitzenverbände der Krankenkassen bestätigt.
- Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im Jahre 1997 im Vergleich zum Vorjahr im Bundesgebiet um 2,4 % je Mitglied (einschließlich Rentner) gestiegen; bezogen auf die alten Bundesländer beträgt die Veränderungsrate 2,0 % und für das Beitrittsgebiet 3,8 %. Insbesondere in den neuen Bundesländern zeigt sich im 2. Halbjahr 1997 eine deutlich niedrigere Veränderungsrate der Krankenhausausgaben je Mitglied (einschließlich Rentner) in Höhe von 1,6 %. Diese Rate lag im 1. Halbjahr 1997 noch bei 6,2 %.
Az.: III 501