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StGB NRW-Mitteilung 35/2005 vom 13.12.2004
Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat die Daten zur Finanzentwicklung der GKV in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 bekannt gegeben. Die GKV hat hiernach im 1.-3. Quartal 2004 einen Überschuss von rd. 2,64 Mrd. € erzielt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres war noch ein De-
fizit von rd. 2,58 Mrd. € zu verzeichnen gewesen. Diese Entwicklung ist überwiegend auf die Leistungsbeschränkungen des
GKV-Modernisierungsgesetzes zurückzuführen. Der Überschuss wurde von der GKV unter anderem dazu genutzt, die Verschuldung schneller als gesetzlich vorgegeben zurückzuführen. Das Ministerium kommentiert dies kritisch und fordert stattdessen zügige Beitragssatzsenkungen. Ohne Reform wären die Beiträge,
so das BMGS auf durchschnittlich 15 % gestiegen.
Die Leistungsausgaben der GKV sind im 1.-3. Quartal 2004 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rd. 3,2% je Mitglied gesunken (West: -3,2%, Ost: -3,1%). Demgegenüber haben die beitragspflichtigen Einnahmen um 1,3% zugenommen (West: +1,5%, Ost: +0,2%). Dies ist vor allem auf höhere Beiträge aus Versorgungsbezügen zurückzuführen, wodurch der GKV zusätzliche Einnahmen von rd. 1,5 Mrd. € zuflossen.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung nahmen um 1,4% zu (West: +1,0%, Ost: +3,0%). Einen Anstieg hatten weiterhin die Bereiche Häusliche Krankenpflege (+4,9%), Soziale Dienste/Prävention (+8,8%), Früherkennungsmaßnahmen (+22,3%) und Schwangerschaft/Mutterschaft (+6,4%) zu verzeichnen. Alle anderen Ausgabenbereiche wiesen negative Steigerungsraten auf, wie z.B. Ärztliche Behandlung (-5,0%), Arzneimittel (-10,5%), Hilfsmittel (-13,7%) oder Fahrtkosten (-8,7%).
Az.: III 557