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StGB NRW-Mitteilung 566/2013 vom 19.08.2013
Finanzhilfen für Krankenhäuser
Deutschlands Krankenhäuser erhalten von August an Finanzhilfen von 1,1 Milliarden Euro. Der Bundesrat ließ am 5. Juli 2013 eine entsprechende Vorgabe passieren, der der Bundestag bereits Mitte Juni zugestimmt hatte. Danach dürfen die Krankenhäuser ab dem 1. August 2013 auf ihre Rechnungen einen Versorgungszuschlag in Höhe von einem Prozent je DRG-Fall aufschlagen. So fließen den Kliniken noch in diesem Jahr rund 250 Millionen Euro zusätzlich zu.
Zudem erhalten die Krankenhäuser auch eine anteilige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen aus dem Jahr 2013. Für 2014 wird dann ein Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent der Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen vorgegeben (plus 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser). Mit den Neuregelungen gilt für die Jahre 2014 und 2015 bei den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über den Budgetrahmen der Krankenhäuser zudem der volle Orientierungswert.
Darüber hinaus können Krankenhäuser bis 2020 Fördermittel vom Bund bei der Neueinstellung beziehungsweise der Weiter- und Fortbildung von Hygienefachkräften erhalten.
Auf Antrag der Freien Hansestadt Bremen hat der Bundesrat zudem eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Damit weist der Bundesrat auf seine Zweifel im Hinblick auf die Praktikabilität der Regelungen zu den Schlichtungsverfahren auf Landesebene hin und regt an, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Übergangsregelung in das Gesetz aufzunehmen und die Effektivität des Schlichtungsverfahrens nach zwei Jahren zu evaluieren.
Az.: III 551