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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 448/1997 vom 05.09.1997
Finanzielle Förderung behindertengerechten Wohnens
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Herr Otto Regenspurger, MdB, hat der Geschäftsstelle einen Leitfaden zur finanziellen Förderung behinderungsgerechten Wohnens übersandt. Dazu hat Herr Regenspurger folgendes mitgeteilt:
"Fragen im Zusammenhang mit barrierefreiem Bauen haben mich nun schon vielen Jahren begleitet. Oftmals mußte ich die Ratsuchenden mit dem auch für mich unbefriedigenden Hinweis auf die für diesen Bereich zuständigen Landesbehörden verweisen. Es war mir daher schon seit geraumer Zeit ein besonderes Anliegen, die zahlreichen leider recht unübersichtlichen Förderbestimmungen der einzelnen Bundesländer für behinderungsbedingte bauliche Sondermaßnahmen zusammenzufassen und in einer Übersicht zu präsentieren. Der nunmehr vorliegende Leitfaden soll behinderten Menschen und deren Familien, die Wohnungsprobleme haben, eine erste Orientierungshilfe geben. Sie soll und kann allerdings die individuelle Beratung vor Ort nicht ersetzen. Als Einstieg bietet sie dem interessierten Leser einen Überblick staatlicher Wohnungsbauförderung zum behindertengerechten Bauen und Wohnen. Die Broschüre soll gleichzeitig als Appell an Bund, Länder und Kommunen verstanden werden, ihrer Beratungsaufgabe ein besonderes Augenmerk zu widmen. Nur der umfassend informierte Interessent ist gut beraten und kann unter Ausschöpfung aller ihm zustehenden Mittel sein Wohnumfeld der Behinderung entsprechend gestalten."
Die Geschäftsstelle hat mit gesondertem Rundschreiben jeder Mitgliedskommune ein Exemplar des Leitfadens zugesandt. Weitere Überexemplare sind leider bei der Geschäftsstelle nicht vorrätig. Sie können aber unter folgender Anschrift abgefordert werden:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Postfach 14 02 80,
53107 Bonn, Tel.: 0228/527-2172, Fax: 0228/527-1167.
Az.: II 850