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StGB NRW-Mitteilung 383/2001 vom 20.06.2001
Finanzierung der Altenpflege-Einrichtungen in NRW
Zur öffentlichen Anhörung des Landtags-Ausschusses für Kommunalpolitik und des LT-Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge zum Thema "Evaluation des Landespflegegesetzes" am 23. Mai 2001 im Landtag NRW haben die drei kommunalen Spitzenverbände sowie die beiden Landschaftsverbände gemeinsam schriftlich und mündlich Stellung genommen. Dabei haben sie auf die besorgniserregende Situation bei der Finanzierung der Altenpflegeeinrichtungen hingewiesen. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit einen "Modernisierungsstau" in Pflegeeinrichtungen von insgesamt 7,4 Mrd. DM (insbesondere wegen Mehrbettzimmern, fehlenden Naßzellen, fehlender Barrierefreiheit, maroder Bausubstanz) sowie einen aktuellen Bedarf an zusätzlichen Plätzen bis zum Jahre 2004 von 1,8 Mrd. DM. Die Verbände haben in der Anhörung verdeutlicht, daß die kommunale Familie diese Kosten in Anbetracht der desolaten kommunalen Finanzlage nicht alleine aufbringen kann.
In den Jahren und Jahrzehnten vor Inkrafttreten des SGB XI und des Landespflegegesetzes hat ausschließlich das Land die Investitionskostenförderung durch Darlehensvergabe in erheblichem Umfang getragen. Mit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung und des Landespflegegesetzes hat das Land die Investitionskostenförderung kommunalisiert und den Landschaftsverbänden als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe übertragen. Zugleich hat sich das Land nach Auslaufen seines sogenannten Sonderförderprogramms für drei Jahre in Höhe von insgesamt 420 Mio. DM seit 1999 vollumfänglich aus der Investitionskostenförderung zurückgezogen. Insoweit fordern die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände die - weitere - Finanzbeteiligung des Landes.
Die Verbände legten im Zusammenhang mit der Anhörung zur Evaluation des Landespflegegesetzes dar, daß bei einem Finanzierungsvolumen der beiden Landschaftsverbände im Umfang der Jahre 1996 bis 1999 es 22 Jahre dauern würde, den genannten Investitionsstau abzubauen. Bei einer derart langen Zeitdauer würden außerdem ständig notwendige Modernisierungsmaßnahmen und weiterer Bedarf zusätzlicher Plätze hinzukommen. Vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung hat sich das Land NRW jährlich in Höhe von ca. 250 Mio. DM beteiligt. Würde sich das Land in Zukunft mit diesem Finanzvolumen finanziell engagieren, so könnte der Investitionsstau in ca. 10 Jahren abgebaut werden.
Nach Auffassung der drei kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände handelt es sich bei der Problematik um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster sozialpolitischer Priorität, die sich angesichts der demographischen Entwicklung weiter verschärfen wird. Aus ihrer Sicht ist es nicht hinnehmbar, daß das Land sich finanziell aus einem Bereich völlig zurückzieht, den es seit Jahrzehnten wesentlich mitgestaltet hat. Dies würde letztlich zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Für den Fall einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung der Landesseite bieten die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände an, im Rahmen einer Gesamtkonzeption gemeinsam finanzielle Handlungsoptionen zur Bewältigung dieser sozialpolitischen Herausforderung ersten Ranges zu entwickeln.
Az.: III 810-11/1