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StGB NRW-Mitteilung 350/2010 vom 23.07.2010
Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jüngst auf eine Parlamentarische Anfrage im Deutschen Bundestag zum Auslaufen der Bundesförderung für Mehrgenerationenhäuser Stellung genommen. Danach hat der Bund für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz, er könne hier nur Ideen modellhaft erproben und neue Entwicklungen anstoßen. Eine unveränderte Weiterfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund nach Ablauf der 5-jährigen Förderung sei nicht möglich. Dies würde praktisch auf eine Dauerförderung hinauslaufen, was haushaltsrechtlich nicht zulässig wäre.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie die Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser seit Beginn des Aktionsprogramms im Blick habe. Den Mehrgenerationenhäusern werde ein umfangreiches Paket an Unterstützung zuteil. Die Entwicklung der Mehrgenerationenhäuser setze auf hochwertige Arbeit und deren gezielte Kommunikation und Vernetzung vor Ort, d.h. zum Beispiel enge Kooperation mit den kommunalen Strukturen und regionalen Unternehmen und der regionalen Wirtschaft.
Der Städte- und Gemeindebund hatte sich seit Beginn der Diskussion zum Projekt „Mehrgenerationenhäuser“ auf Bundesebene gegen eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung gewandt und eine nachhaltige dauerhafte Finanzierungslösung eingefordert.
Az.: III 715