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StGB NRW-Mitteilung 186/2010 vom 08.04.2010
Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser
In letzter Zeit mehren sich Anzeichen, dass das Bundesfamilienministerium die Förderung der Mehrgenerationenhäuser aus Bundesmitteln einstellen wird. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits bei der Vorbereitung des Projekts darauf gedrängt, dass sich der Bund nicht auf eine Anschubfinanzierung beschränkt. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jetzt darauf hingewiesen, dass das Modellprogramm Mehrgenerationenhäuser mit der jährlichen Fördersumme in Höhe von 40.000 Euro pro Mehrgenerationenhaus von Anfang an darauf ausgerichtet gewesen sei, dass neben der Bundesförderung weitere Mittel zur Verfügung gestellt bzw. akquiriert werden müssten. Auf dieser Basis hätten alle Mehrgenerationenhäuser ihre Struktur und ihr Angebotsspektrum auf- und ausgebaut.
Erkennbar seien vielfältige Formen von Mischfinanzierungen, wo der Anteil der Bundesförderung perspektiv durch eine stärkere Beteiligung von Ländern, Landkreisen, Kommunen, aber auch von Vereinen und (Bürger-)Stiftungen ersetzt werde. Nicht zu vergessen sei das an vielen Standorten wichtige Engagement von Unternehmen. Parallel dazu würden in den Häusern die Aktivitäten zur Entwicklung von Dienstleistungsangeboten gestärkt. Auch wenn es sehr schwierig sei, die generationenübergreifende Arbeit der Häuser damit umfassend zu finanzieren, so könnten die Einnahmen aus den Dienstleistungsangeboten dennoch auch bei schwierigen Umfeldbedingungen ein wichtiges finanzielles Standbein sein und die Attraktivität der Häuser im Spektrum der lokalen und regionalen Angebote deutlich erhöhen.
Eine längerfristige Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser sei eine Forderung, die sich nicht allein an die Bundesregierung richten könne. Der Bund habe für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz; er könne hier neue Ideen modellhaft erproben und neue Entwicklungen anstoßen — wie es gerade mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser geschehe. Die dauerhafte finanzielle Existenzsicherung könne aber nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen — also Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen und die Träger der Mehrgenerationenhäuser.
Az.: III 715