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StGB NRW-Mitteilung 11/2019 vom 20.12.2018
Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat demStGB NRW aktuell einen Erlass vom 19.12.2018 zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung zur Kenntnis gegeben. Die Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung erfolgt auf Grundlage eines Runderlasses des Gesundheitsministeriums vom 19.05.2015, die Kostenansätze ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Erlass.
Hierbei ist festgelegt, dass die Ansatzwerte mit Ausnahme der Kosten der Ausbildungsvergütung adäquat anzupassen sind. Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Herbst d.J. dafür geworben, dass die eigentlich bis zum 31.12.2018 befristeten Ansatzwerte bis zum Vorliegen der überarbeiteten Version weiter herangezogen werden können, um mögliche Bedarfs- oder Kostenplanungsverfahren einfacher und zeitnaher abschließen zu können.
In dem jetzt übermittelten Erlass ist das MAGS dieser Forderung der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen. Vor dem Hintergrund, dass die Ansatzwerte in einem gemeinsamen Prozess mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Krankenkassen in NRW überarbeitet werden (ein Auftaktgespräch hat bereits stattgefunden) hält es das MAGS für grundsätzlich vertretbar, dass die in der Anlage 1 des Ursprungserlasses aufgeführten Finanzierungswerte über den 31.12.2018 hinaus herangezogen werden können.
Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Feuerwehr/Rettungswesen https://www.kommunen.nrw/index.php?id=540&no_cache=1&tx_stgb_stgbdocuments%5Bdocument%5D=28801 abrufbar.
Az.: 15.2.10-001