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StGB NRW-Mitteilung 67/2017 vom 24.01.2017
Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW weiterhin gesichert
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat mit Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen in den kommenden beiden Jahren jeweils rund 48 Millionen Euro für die Bildungs- und Teilhabeberatung in Schulen zur Verfügung stelle. Die Weiterfinanzierung um ein Jahr bis 2018 gebe den Städten und Kreisen Planungssicherheit.
Die Mittel für die Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern seien von den Kommunen nahezu vollständig abgerufen worden (2016: 99,8 Prozent). Mit Hilfe des Geldes könnten derzeit insgesamt rund 1700 Beraterinnen und Berater eingesetzt werden.
Nach Einschätzung des Ministeriums leisten die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater wertvolle Arbeit. Sie helfen dabei, dass Kinder und Jugendliche die Unterstützung erhalten, auf die sie dringend angewiesen seien. Sie stellen sicher, dass Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bei finanziell benachteiligten Familien ankommen.
Die Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeberatung ist nach Auffassung des Ministeriums Aufgabe des Bundes. Die Landesregierung fordere schon seit längerem mit Nachdruck, dass die nötigen Mittel dauerhaft vom Bund zur Verfügung gestellt würden. Bisher konnte allerdings keine Einigung erzielt werden. Der Bund hatte die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bereits Ende 2013 eingestellt. Deshalb sei das Land NRW vorübergehend bei der Finanzierung eingesprungen.
Auch bei der integrativen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die vor Krieg und Gewalt geflohen seien, spielten die Beraterinnen und Berater eine immer wichtigere Rolle. Denn gerade in solchen Fällen gehe es darum, sich Zeit zu nehmen und zu helfen und damit Integration und soziale Teilhabe zu erleichtern. Die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter stünden beratend zur Seite, wenn Anträge zu stellen sind, die Eltern unter Umständen wegen Unkenntnis, Sprachbarrieren oder Überforderung sonst nicht stellen. Es gehe beispielsweise um Zuschüsse für die Mittagsverpflegung, den Nachhilfeunterricht oder für Klassenfahrten.
Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater seien somit in den Schulen vor Ort eine Schnittstelle zu den Behörden. Der Erfolg der Beratungstätigkeit lasse sich unter anderem daran erkennen, dass die BuT-Inanspruchnahme seit ihrer Einführung in Nordrhein-Westfalen stetig gestiegen sei, insbesondere bei der Lernförderung, die mittlerweile knapp ein Fünftel der Gesamtausgaben ausmache (31 Millionen Euro von insgesamt rund 161 Millionen Euro im Jahr 2015).
Az.: 37.0.2-003/001