Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 443/2012 vom 04.07.2012

Finanzierung des Breitband-Ausbaus

Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist ein entscheidender Wirtschafts- und Standortfaktor. Die KfW finanziert deshalb mit zinsgünstigen Förderkrediten Investitionen in die kommunale Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband).

Für die Breitbandfinanzierung steht Kommunen das Förderprogramm "IKK - KfW-Investitionskredit Kommunen" und kommunalen Unternehmen sowie privaten Unternehmen im Rahmen von ÖPP das Förderprogramm "IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen" zur Verfügung. Die Kreditlaufzeit beträgt jeweils bis zu 30 Jahre, bei einer Zinsbindung von maximal 10 Jahren. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben mitfinanziert werden.

Weitere Informationen finden sich im Internet auf der KfW-Themenseite Breitbandfinanzierung http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Breitbandfinanzierung.jsp .Telefon: für Kommunen: 030 20264 5555, für Unternehmen: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicerufnummer)

Az.: III/1 460-44

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