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StGB NRW-Mitteilung 559/2000 vom 05.10.2000
Finanzierung einer Grundrente durch die Sozialhilfe
Die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise haben gemeinsam entschieden gegen die Absicht der Bundesregierung protestiert, eine Grundrente über die Sozialhilfe zu finanzieren. Die finanziellen Folgen einer solchen Entscheidung wären für die Kommunen unkalkulierbar, warnten heute angesichts der bekannt gewordenen Details zur Rentenreform die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Hajo Hoffmann, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Erster Bürgermeister Heribert Thallmair, und des Deutschen Landkreistages, Landrat Axel Endlein.
Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände richtet sich gegen folgende geplante Regelungen für 65jährige und ältere Sozialhilfeempfänger:
- auf die finanzielle Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger soll verzichtet werden;
- die Anrechnung vonVermögen darf nur noch eingeschränkt erfolgen;
- das Bedarfsdeckungsprinzip wird ausgehöhlt, weil die Hilfe weitgehend pauschaliert werden soll.
Als letztes Netz der sozialen Sicherung sei die Sozialhilfe darauf angewiesen, daß nur dann Hilfe geleistet wird, wenn eigene Mittel und andere Sozialleistungssysteme nicht mehr ausreichen, den Lebensunterhalt oder die Pflege zu finanzieren. Dieses Prinzip aufzuweichen, wäre ein schwerer Systembruch, so die drei Präsidenten übereinstimmend.
Armut im Alter müsse verhindert werden, dafür stehe gerade die Sozialhilfe ein. Es sei der falsche Weg, über eine Grundrente Leistungen der Sozialhilfe auszuweiten. Die Kommunen könnten sich allenfalls eine Grundsicherung vorstellen, die bei der Rentenversicherung angekoppelt ist.
Az.: III 878