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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 134/2000 vom 05.03.2000
Finanzierung komplementärer ambulanter Dienste
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat auf eine einstimmige Initiative des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge mit den Stimmen der Vertreter aller Fraktionen beschlossen, die für das Jahr 2000 zu etatisierenden Haushaltsmittel für die Förderung der komplementären ambulanten Dienste gegenüber dem Haushaltsentwurf um 3 Mio. DM zu erhöhen. Diese Erhöhung soll gewährleisten, daß beim Übergang zu einer stärkeren kommunalen Förderung, wie sie auch in § 10 Landespflegegesetz formuliert ist, die Angebote der komplementären ambulanten Dienste voll erhalten bleiben.
Im übrigen hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW zur Förderung der komplementären ambulanten Dienste in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß diese, soweit sie unter die Ressortzuständigkeit des MASSKS fallen, im Jahre 2000 in gleicher Höhe wie im Jahr 1999 gefördert werden. Die früheren Förderrichtlinien gelten danach auch für das Jahr 2000 als Bewirtschaftungsgrundsätze weiter. Im Hinblick auf die zukünftige finanzielle Absicherung der komplementären ambulanten Dienste und den sich aus § 10 des Landespflegegesetzes ergebenden Verpflichtungen sollen die Verhandlungen zwischen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Krankenkassen und den Kommunen intensiviert werden, um eine Anschlußförderung der Dienste zu sichern.
Az.: III 873 - 1