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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 700/2000 vom 05.12.2000
Finanzierung von Schienennahverkehr
Der Bundesrat hat jüngst auf Antrag des Freistaates Bayern eine Entschließung zur Finanzierung von Nahverkehrsinfrastrukturmaßnahmen gefasst. Die Finanzierungspraxis zur Förderung der Eisenbahninfrastruktur für den Nahverkehr soll derjenigen für den Schienenfernverkehr angeglichen werden.
Der Bundesrat hat mit seiner Entschließung nochmals verdeutlicht, dass dem Bund im Bereich der Schieneninfrastruktur eine Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegt. Die bisherige Praxis, für dem Schienenpersonennahverkehr dienende Vorhaben nur zinslose Darlehen zur Verfügung zu stellen, müsse beendet werden. Vielmehr müssten auch Baukostenzuschüsse gestellt werden.
Von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen darf, so der Bundesrat, nur dann eine finanzielle Beteiligung verlangt werden, wenn und soweit die Neu- oder Ausbaumaßnahme eigenwirtschaftlich und im Interesse des Eisenbahninfrastrukturunternehmens erfolgt.
Der Städte- und Gemeindebund teilt diese Auffassung. Sie drückt aus, dass der Bund im Rahmen der Daseinsvorsorge die erforderlichen Ausgaben tragen muss, die man einem Unternehmen billigerweise nicht zumuten kann. Wenn dieser Grundsatz auch auf das Angebot von Fernverkehrsleistungen im Schienenverkehr übertragen wird, ergibt sich daraus eine Verpflichtung des Bundes, Defizite unrentabler Inter-Regio-Strecken auszugleichen wenn die Strecke einem Verkehrsbedürfnis der Allgemeinheit entspricht.
Az.: III 645 - 00