Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 441/2015 vom 07.08.2015

Finanzierungsangebote im Bereich Flüchtlingsunterbringung

Die KFW fördert aktuell Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur („IKK — Investitionskredit Kommunen“). Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller. Förderfähig sind ausdrücklich auch Flüchtlingsunterkünfte. Eingeschlossen ist der Erwerb von Grundstücken, die notwendiger Bestandteil eines aktuellen Investitionsvorhabens sind, sofern der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erfolgte. Ausgenommen aus dem Bereich der Förderung sind dagegen die Bereiche Kassenkredite, Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sowie der Kauf von Grundstücken, die mittelfristig nicht im kommunalen Eigentum verbleiben.

Weitere Informationen sind abrufbar im Internet-Angebot der KfW unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunale-und-soziale-Unternehmen/Förderprodukte/IKK-Investitionskredit-Kommunen-(208)/index.jsp. Daneben hat die NRW.Bank bereits im Dezember 2014 das Programm "NRW.Bank.Flüchtlingsunterkünfte" aufgestellt. Nähere Informationen hält das Internet-Angebot der NRW.Bank (www.nrwbank.de) bereit.

Az.: IV/1 41.9.3-002/004

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